Zulassungsbedingungen
Als Quereinsteigende zeichnen Sie sich durch folgende Kriterien aus:
Mindestalter 27 Jahre (bei Studienbeginn, Stichtag 1. August des jeweiligen Jahres)
Abschluss einer mind. dreijährigen allgemeinbildenden oder berufsbildenden Ausbildung auf der Sekundarstufe II (z.B. FMS, EFZ, BMS, etc.)
Berufstätigkeit im Umfang von 300 Stellenprozent nach Abschluss der Ausbildung (zum Zeitpunkt der Anmeldung nachgewiesen). Dieser Umfang kann auf Berufstätigkeiten im Zeitraum von maximal acht Jahren verteilt sein und muss nicht direkt vor dem Studium liegen.
Abhängig vom höchsten schulischen Abschluss auf der Sekundarstufe II erfolgt die Zulassung direkt oder im Rahmen der Aufnahme sur dossier.