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Regel­studien­gänge Kinder­garten-Unter­stufe und Primar­stufe


Direkter Zugang

Ein direkter, prüfungsfreier Eintritt in den Studiengang Kindergarten-Unterstufe ist mit folgenden Voraussetzungen möglich:

  • gymnasiale Maturität

  • Berufsmaturität mit Passerelle

  • Fachmaturität für das Berufsfeld Pädagogik

  • Schweizer Hochschulabschluss

Details finden Sie im Reglement des Studiengangs Kindergarten-Unterstufe.


Zugang über das Aufnahmeverfahren

Falls Sie die Voraussetzungen für einen direkten Zugang nicht erfüllen, haben Sie die Möglichkeit, ein Aufnahmeverfahren an der PHTG zu durchlaufen. Dafür ist einer der folgenden Abschlüsse notwendig:

  • Diplom einer dreijährigen Diplom-, Fach- oder Handelsmittelschule

  • Berufsmatura

  • Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis einer mindestens dreijährigen Berufslehre und mindestens zwei Jahre Berufserfahrung in einem 100%-Arbeitspensum (Formular Nachweis Berufserfahrung). Bei einem reduzierten Pensum ist eine entsprechend längere Dauer nachzuweisen. Mit diesen Voraussetzungen ist eine Eintrittsprüfung ins Aufnahmeverfahren erforderlich.

Zum Aufnahmeverfahren gehören eine Standortbestimmung, in der die persönlichen Voraussetzungen geklärt werden, sowie eine Aufnahmeprüfung.


Aufnahme sur dossier

Um der grossen Nachfrage nach qualifizierten Lehrpersonen nachzukommen, bietet die PHTG Berufsleuten ohne formalen Zulassungsausweis die Möglichkeit eines Quereinstiegs.

Dazu müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Mindestalter 27 Jahre (bei Studienbeginn, Stichtag 1. August des jeweiligen Jahres)

  • Abschluss einer mind. dreijährigen allgemeinbildenden oder berufsbildenden Ausbildung auf der Sekundarstufe II (z.B. FMS, EFZ, BMS, etc.)

  • nachgewiesene Berufstätigkeit im Umfang von 300 Stellenprozenten nach Abschluss der Ausbildung. Dieser Umfang kann auf Berufstätigkeiten im Zeitraum von maximal acht Jahren verteilt sein und muss nicht direkt vor dem Studium liegen (Formular Nachweis Berufserfahrung).

Das Aufnahmeverfahren sur dossier ist mehrstufig aufgebaut und beinhaltet folgende Punkte:

  • Anmeldung zum Zulassungsverfahren

  • Selbsteinschätzung hinsichtlich Berufseignung

  • Dokumentierter Schulbesuch mit kleiner Unterrichtssequenz (dreitägige Hospitation*)

  • Sprachkompetenzprüfung Deutsch

  • Zweitägiges Assessment PHTG

Bewerberinnen und Bewerber, welche die Kriterien «sur dossier» erfüllen, haben neben dem Vollzeitstudium zudem die Möglichkeit, ein spezielles Studienprogramm für Quereinsteigende zu durchlaufen.

* Die drei Hospitationstage müssen in derselben Klasse absolviert werden. Interessierte, welche bereits als Klassenlehrperson an einer öffentlich-rechtlichen Schule in der Schweiz tätig sind, berichten in der schriftlichen Dokumentation über ihre eigenen Erfahrungen und Beobachtungen und beantworten die Leitfragen basierend auf ihren eigenen Erkenntnissen. Den dreitägigen Schulbesuch lassen Sie sich ihrer Anstellung entsprechend von der Schulleitung bestätigen (Formular «Bestätigung dreitägiger Schulbesuch»). Der Besuch in einer anderen Klasse ist für diese Personen nicht erforderlich.

Hinweis: Über das Zulassungsverfahren sur dossier werden momentan keine Studienplätze an ausländische Studierende vergeben, welche keinen zivilrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz haben oder über eine Aufenthaltsbewilligung verfügen, welche nur zum Zweck des Studiums ausgestellt worden ist.


Studieneintritt für Absolventinnen und Absolventen der PMS

Die PHTG arbeitet eng mit der Pädagogischen Maturitätsschule Kreuzlingen (PMS) zusammen.

Im sogenannten «Thurgauer Modell» zur Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern für den Kindergarten und die Primarstufe folgt auf drei Jahre Oberstufe (Schuljahre 9-11) die vierjährige Pädagogische Maturitätsschule. Diese wird mit einem musischen und einem pädagogischen Wahlbereich sowie einer integrierten beruflichen Grundausbildung absolviert. Sie schliesst mit einer schweizweit anerkannten Maturität ab, die zum Studium an allen Universitäten und Hochschulen berechtigt.

Wer die PMS absolviert hat und sich für die Ausbildung zur Lehrperson für den Kindergarten und die Unterstufe oder die Primarstufe entscheidet, kann unter bestimmten Rahmenbedingungen direkt ins 2. Studienjahr an der PHTG eintreten. Mit diesem Modell realisieren die beiden Institutionen einen in der Schweiz einmaligen Ausbildungsweg.


Studienübertritt von einer anderen Pädagogischen Hochschule

Der Übertritt von einer anderen schweizerischen Pädagogischen Hochschule (PH) ist grundsätzlich möglich, wenn die Zulassungsbedingungen erfüllt sind und an der PHTG noch Leistungen in einem Umfang von mindestens 60 ECTS-Punkten absolviert werden.

An anderen Hochschulen erbrachte Leistungen werden angerechnet, wenn sie den Leistungen des KGU-Studienplans der PHTG entsprechen. Details werden individuell durch die Leitung des Aufnahmeverfahrens geklärt.


Ausländische Studierende

Ausländische Studierende sind grundsätzlich zum Studium zugelassen, wenn sie die Zulassungsbedingungen für einen direkten Zugang erfüllen (s. Richtlinien Zulassung mit ausländischem Zulassungsausweis). Allerdings sind die Studienplätze für Studierende mit Wohnsitz im Ausland bzw. mit einem ausländischen Zulassungsausweis beschränkt. Die Vergabe der Studienplätze erfolgt fortlaufend in der Reihenfolge des Bewerbungs-Eingangs. Die Benachrichtigung erfolgt bis spätestens Mitte Mai.

Für die Studienplatzvergabe bei Bewerberinnen und Bewerbern mit Wohnsitz in Deutschland bzw. mit deutschem Abitur gilt folgendes Kriterium:

Es wird eine Mindestnote von 2.5 verlangt

(erfolgreich absolvierte Studienleistungen im Umfang von mindestens 60 ECTS-Punkten können einen Abiturdurchschnitt über 2.5 ausgleichen).

Bewerbende, die ihren ausländischen Abschluss nicht an einem deutschen Gymnasium erworben haben, wenden sich bitte direkt an die Leitung des Aufnahmeverfahrens.

Zulassungsverfahren:

Studierende mit Wohnsitz im Ausland bzw. mit einem ausländischen Zulassungsausweis müssen zusätzlich zur Online-Anmeldung folgende Dokumente einreichen:

  • Tabellarischer Lebenslauf

  • Dokumentierter Schulbesuch auf der Zielstufe an einer öffentlich-rechtlichen Schule in der Schweiz, der selbst zu organisieren ist (dreitägige Hospitation, siehe Leitfaden und Bestätigung Schulbesuch).

  • Personen ohne deutschsprachigen Vorbildungsausweis auf Sekundarstufe II müssen zum Zeitpunkt der Anmeldung die Sprachkompetenz Deutsch auf dem Niveau C1 nachweisen können (z.B. C1-Prüfung, Deutschstudium im Ausland etc.). Für die Zulassung zum Studium (Studienbeginn) wird der Nachweis auf Niveau C2 verlangt.

Für die Aufenthaltsbewilligung sind die Studierenden selbst verantwortlich. Interessierte aus Ländern der EU und der EFTA erhalten in der Regel eine Bewilligung, wenn sie nachweisen, dass sie immatrikulationsberechtigt und krankenversichert sind sowie über genügend finanzielle Mittel verfügen.

Merkblätter und Formulare sind erhältlich unter: Migrationsamt Thurgau

Gesuche für eine Aufenthaltsbewilligung sind zu richten an:

Migrationsamt
Multiplex 1 / Langfeldstrasse 53a
8510 Frauenfeld


Quereinstieg Kinder­garten-Unter­stufe und Primar­stufe


Zulassungskriterien
  • Mindestalter 27 Jahre (bei Studienbeginn, Stichtag 1. August des jeweiligen Jahres)

  • Abschluss einer mind. dreijährigen allgemeinbildenden oder berufsbildenden Ausbildung auf der Sekundarstufe II (z.B. FMS, EFZ, BMS, etc.)

  • Berufstätigkeit im Umfang von 300 Stellenprozent nach Abschluss der Ausbildung (zum Zeitpunkt der Anmeldung nachgewiesen).
    Dieser Umfang kann auf Berufstätigkeiten im Zeitraum von maximal acht Jahren verteilt sein und muss nicht direkt vor dem Studium liegen (Formular Nachweis Berufserfahrung).


Direkte Zulassung oder Zulassung im Rahmen der Aufnahme sur dossier

Abhängig vom höchsten schulischen Abschluss auf der Sekundarstufe II erfolgt die Zulassung direkt oder im Rahmen einer Aufnahme sur dossier. Folgende Tabelle gibt einen entsprechenden Überblick:

Zulassung
Abschluss
Direkt (lediglich Teilabklärung der Berufseignung)*
  • Gymnasiale Maturität

  • Bestandene Ergänzungsprüfung für die Zulassung von Inhaberinnen und Inhabern eines Berufsmaturitätszeugnisses oder eines Fachmaturitätszeugnisses zu den universitären Hochschulen

  • Hochschuldiplom

  • Fachmaturität für das Berufsfeld Pädagogik

  • Abitur (Durchschnitt max. 2.5. mit Wohnsitz Schweiz)

Sur-Dossier-Aufnahmeverfahren
  • Fachmaturität für ein anderes Berufsfeld als Pädagogik

  • Fachmittelschule

  • Berufsmaturität

  • Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis / Berufslehrabschluss

Einzelfallabklärung

andere Abschlüsse Ausland (mit Wohnsitz Schweiz)


Aufbau des Aufnahmeverfahrens sur dossier

Die Aufnahme sur dossier ist mehrstufig und beinhaltet folgende Punkte:

  1. Anmeldung zum Zulassungsverfahren

  2. Selbsteinschätzung zur Berufseignung vorbereitend für das Assessmentgespräch

  3. Dokumentierter Schulbesuch mit kleiner Unterrichtssequenz (dreitägige Hospitation*) 
    Leitfaden / Bestätigung 

  4. Sprachkompetenzprüfung Deutsch (Dienstag, 22. Oktober 2024, 17.00-19.00 Uhr und Freitag, 21. Februar 2025, 17.00-19.00 Uhr)

  5. Zweitägiges Assessment PHTG** (Freitag/Samstag, 15./16. November 2024, 08.00-18.00 Uhr und Freitag/Samstag, 14./15. März 2025, 08.00-18.00 Uhr)

* Die drei Hospitationstage müssen in derselben Klasse (Regelklasse) der Zielstufe absolviert werden. Interessierte, welche bereits als Klassenlehrperson in einer Regelklasse an einer öffentlich-rechtlichen Schule in der Schweiz tätig sind, berichten in der schriftlichen Dokumentation über ihre eigenen Erfahrungen und Beobachtungen und beantworten die Leitfragen basierend auf ihren eigenen Erkenntnissen. Den dreitägigen Schulbesuch lassen sie sich ihrer Anstellung entsprechend von der Schulleitung bestätigen (Formular «Bestätigung dreitägiger Schulbesuch»). Der Besuch in einer anderen Klasse ist für diese Personen nicht erforderlich.

** Personen, welche über einen direkten Zulassungsausweis verfügen, absolvieren lediglich ein eintägiges Assessment, in dessen Rahmen die Eignung für den Lehrberuf abgeklärt wird.

Hinweis: Über die Aufnahme sur dossier werden momentan keine Studienplätze an ausländische Studierende vergeben, welche keinen zivilrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz haben oder über eine Aufenthaltsbewilligung verfügen, welche nur zum Zweck des Studiums ausgestellt worden ist.


Erweiterungs­studien Kinder­garten-Unter­stufe und Primar­stufe


Stufenerweiterung Kindergarten (Schuljahre 1-2)

Voraussetzung
EDK-anerkanntes Lehrdiplom für die Primarstufe (Schuljahre 3-8)


Stufenerweiterung Unterstufe (Schuljahre 3-5)

Voraussetzung
EDK-anerkanntes Lehrdiplom für die Vorschulstufe (Schuljahre 1-2; Kindergartenlehrdiplom)


Stufenerweiterung Mittelstufe (Schuljahre 6-8)

Voraussetzung
Lehrdiplom Kindergarten-Unterstufe (Schuljahre 1-5)


Stufenerweiterung Primarstufe (Schuljahre 3-8)

Voraussetzung
Lehrdiplom Vorschulstufe/Kindergarten (Schuljahre 1-2)


Facherweiterung Primarstufe

Voraussetzung
Lehrdiplom Primarstufe (Schuljahre 3-8)

Die Inhalte der einzelnen Facherweiterungsangebote entsprechen den Ausbildungsmodulen des betreffenden Fachs an der PHTG. Die Facherweiterung wird im Teilzeitstudium und in der Regel während einer Dauer von zwei Semestern absolviert. Für die Facherweiterung «Textiles und Technisches Gestalten» ist mit einer Mindestdauer von vier Semestern zu rechnen.

Folgende Durchführungsvarianten werden angeboten:

Integriert
Die betreffenden Module werden zusammen mit den Studierenden im Rahmen der regulären Semesterveranstaltungen besucht. Dies setzt eine hohe zeitliche Flexibilität voraus (Abhängigkeit vom Stundenplan PHTG).

Separat
Separate Facherweiterungen finden in unterrichtsfreien Zeiträumen statt und dauern zwei Semester. Voraussetzung für die Durchführung einer separaten Facherweiterung ist eine Mindestteilnehmendenzahl von 12.

Weitere Informationen zur Durchführung separater Facherweiterungen auf Anfrage.


Integriertes Bachelor-­Master­studium Sekundar­stufe I


Direkter Zugang

Ein direkter, prüfungsfreier Eintritt in den Integrierten Bachelor-Master-Studiengang Sekundarstufe I ist mit folgenden Vorbildungen möglich:   

  • Gymnasiale Maturität  

  • Schweizerisches Hochschuldiplom 

  • Berufsmaturität oder Fachmaturität mit bestandener Ergänzungsprüfung (Passerelle) 

  • Bestandene Aufnahmeprüfung zum Studiengang Sekundarstufe I an einer anderen PH 

  • Ausländische Maturität oder ausländisches Hochschuldiplom: Die Aufnahmekommission kann für die Zulassung aufgrund einer Gleichwertigkeitsprüfung zusätzliche Leistungen verlangen oder Auflagen anordnen. 
     


Aufnahme sur dossier

Um der grossen Nachfrage nach qualifizierten Lehrpersonen nachzukommen, bietet die PHTG Berufsleuten ohne formalen Zulassungsweis die Möglichkeit, in den Lehrberuf zu wechseln. 

Dazu müssen folgende Bedingungen erfüllt sein: 

  • Mindestalter 27 Jahre (bei Studienbeginn, Stichtag 1. August) 

  • Abschluss einer mind. dreijährigen allgemeinbildenden oder berufsbildenden Ausbildung auf der Sekundarstufe II (z.B. FMS, EFZ, BMS, etc.) 

  • Berufstätigkeit im Umfang von 300 Stellenprozent nach Abschluss der Ausbildung (zum Zeitpunkt der Anmeldung nachgewiesen). 
    Dieser Umfang kann auf Berufstätigkeiten im Zeitraum von maximal acht Jahren verteilt sein und muss nicht direkt vor dem Studium liegen (Formular Nachweis Berufserfahrung).

Das Aufnahmeverfahren sur dossier ist mehrstufig aufgebaut und beinhaltet folgende Punkte: 

  1. Anmeldung zum Zulassungsverfahren 

  1. Selbsteinschätzung hinsichtlich Berufseignung (wird am Assessmenttag thematisiert) 

  1. Dokumentierter Schulbesuch mit kleiner Unterrichtssequenz (dreitägige Hospitation*) 
    Leitfaden / Bestätigung 

  1. Sprachkompetenzprüfung Deutsch 

  1. Zweitägiges Assessment PHTG 

* Die drei Hospitationstage müssen in derselben Klasse (Regelklasse) der Zielstufe absolviert werden. Interessierte, welche bereits als Klassenlehrperson in einer Regelklasse an einer öffentlich-rechtlichen Schule in der Schweiz tätig sind, berichten in der schriftlichen Dokumentation über ihre eigenen Erfahrungen und Beobachtungen und beantworten die Leitfragen basierend auf ihren eigenen Erkenntnissen. Den dreitägigen Schulbesuch lassen sie sich ihrer Anstellung entsprechend von der Schulleitung bestätigen (Formular «Bestätigung dreitägiger Schulbesuch»). Der Besuch in einer anderen Klasse ist für diese Personen nicht erforderlich. 

Hinweis: Über das Zulassungsverfahren sur dossier werden momentan keine Studienplätze an ausländische Studierende vergeben, welche keinen zivilrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz haben oder über eine Aufenthaltsbewilligung verfügen, welche nur zum Zweck des Studiums ausgestellt worden ist. 


Eintritt für Absolventinnen und Absolventen der PMS

Die PHTG arbeitet eng mit der Pädagogischen Maturitätsschule Kreuzlingen (PMS) zusammen. 

Wer die PMS mit pädagogischem Wahlbereich absolviert hat und sich für die Ausbildung zur Lehrperson auf Sekundarstufe I entscheidet, kann sich unter bestimmten Rahmenbedingungen ca. 30 ECTS-Punkte des ersten Studienjahres anrechnen lassen und direkt ins 2. Studienjahr an der PHTG eintreten. Mit diesem Modell realisieren die beiden Institutionen einen in der Schweiz einmaligen Ausbildungsweg. 


Übertritt von einer anderen PH

Der Übertritt von einer anderen schweizerischen Pädagogischen Hochschule (PH) ist grundsätzlich möglich, wenn die Zulassungsbedingungen erfüllt sind und an der PHTG noch Leistungen in einem Umfang von mindestens 60 ECTS-Punkten absolviert werden. 

Die an der anderen PH erbrachten Leistungen werden angerechnet, sofern sie den Leistungen gemäss Studienplan der PHTG entsprechen. 

Details werden durch die Leitung des Aufnahmeverfahrens im Einzelfall abgeklärt. 


Ausländische Studierende

Ausländische Studierende sind grundsätzlich zum Studium zugelassen, wenn sie die Zulassungsbedingungen für einen direkten Zugang erfüllen. Allerdings sind die Studienplätze für Studierende mit Wohnsitz im Ausland bzw. mit einem ausländischen Zulassungsausweis beschränkt. Die Vergabe der Studienplätze erfolgt fortlaufend in der Reihenfolge des Eingangs, die Benachrichtigung erfolgt bis spätestens Mitte Mai. 

Für die Studienplatzvergabe bei Bewerberinnen und Bewerbern mit Wohnsitz in Deutschland bzw. mit deutschem Abitur gilt folgendes Kriterium: 

  • Es wird eine Mindestnote von 2.5 verlangt  
    (erfolgreich absolvierte Studienleistungen im Umfang von mindestens 60 ECTS-Punkten können einen Abiturdurchschnitt über 2.5 ausgleichen). 

Bewerbende, die ihren ausländischen Abschluss nicht an einem deutschen Gymnasium erworben haben, wenden sich bitte direkt an die Leitung des Aufnahmeverfahrens. 

Zulassungsverfahren:  
Studierende mit Wohnsitz im Ausland bzw. mit einem ausländischen Zulassungsausweis haben zusätzlich zur Online-Anmeldung folgende Dokumente einzureichen: 

  • Tabellarischer Lebenslauf

  • Dokumentierter Schulbesuch auf der Zielstufe an einer öffentlich-rechtlichen Schule in der Schweiz, der selbst zu organisieren ist (dreitägige Hospitation, siehe Leitfaden und Bestätigung Schulbesuch).

Personen ohne deutschsprachigen Vorbildungsausweis auf Sekundarstufe II müssen zum Zeitpunkt der Anmeldung die Sprachkompetenz Deutsch auf dem Niveau C1 nachweisen können (z.B. C1-Prüfung, Deutschstudium im Ausland etc.). Für die Zulassung zum Studium (Studienbeginn) wird der Nachweis auf Niveau C2 verlangt. 

Für die Aufenthaltsbewilligung sind die Studierenden selbst zuständig. Interessierte aus Ländern der EU und der EFTA erhalten in der Regel eine Bewilligung, wenn sie nachweisen, dass sie immatrikulationsberechtigt und krankenversichert sind sowie über genügend finanzielle Mittel verfügen. 

Merkblätter und Formulare sind erhältlich unter: Migrationsamt Thurgau 

Gesuche für eine Aufenthaltsbewilligung sind zu richten an: 

Migrationsamt 
Multiplex 1 / Langfeldstrasse 53a 
8510 Frauenfeld 


Konsekutiver Master­studien­gang Sekundar­stufe I


Uneingeschränkt zu erfüllende Kriterien
  1. Fachwissenschaftlicher Bachelorabschluss einer staatlich anerkannten Universität oder Fachhochschule (das Diplom ist bis spätestens 31. August vor Studienbeginn einzureichen). 

  2. Das absolvierte Bachelorstudium beinhaltet im Minimum einen formalen Minorabschluss (Nebenfachabschluss) in einem der folgenden, an der PHTG angebotenen Unterrichtsfächer für die Sekundarstufe I:  

    • Bewegung und Sport 

    • Bildnerisches Gestalten 

    • Deutsch 

    • Englisch 

    • Französisch 

    • Mathematik 

    • Musik 

    • Natur und Technik (Physik, Chemie, Biologie) 

    • Räume, Zeiten, Gesellschaften (Geografie, Geschichte) 

    • Technisches Gestalten 

    • Textiles Gestalten 

    • Wirtschaft, Arbeit, Haushalt (mit Hauswirtschaft) 

      Im Falle der beiden Integrationsfächer Natur und Technik (Physik, Chemie, Biologie) sowie Räume, Zeiten, Gesellschaften (Geografie, Geschichte) genügt ein Abschluss in einer Teildisziplin; dasselbe gilt für das Unterrichtsfach Wirtschaft, Arbeit, Haushalt (mit Hauswirtschaft). 

  3. Es liegen mindestens 60 relevante ECTS-Punkte für eines der oben aufgeführten Unterrichtsfächer vor. 

 Beispiele: 

Sie verfügen über einen Bachelorabschluss in Germanistik (Major) und Anglistik (Minor) und möchten sich zur Lehrperson für die Sekundarstufe I in den Unterrichtsfächern Deutsch und Englisch ausbilden lassen. Da Sie über einen Majorabschluss in einer für die Sekundarstufe I relevanten Disziplin verfügen, ist sichergestellt, dass Sie im Minimum 60 ECTS-Punkte in einem Unterrichtsfach mitbringen. 

Sie verfügen über einen Bachelorabschluss in Mathematik und möchten sich zur Lehrperson für die Sekundarstufe I im Unterrichtsfach Mathematik ausbilden lassen. 

Sie verfügen über einen Bachelorabschluss in Philosophie (Major) und Französisch (Minor) und möchten sich zur Lehrperson für die Sekundarstufe I im Unterrichtsfach Französisch ausbilden lassen. Im Rahmen Ihres Bachelorstudiums haben Sie mind. 60 ECTS-Punkte im Fach Französisch erbracht. 


Präzisierungen zu den Zulassungsvoraussetzungen
  • Idealerweise bringen Sie bereits die fachwissenschaftlichen Voraussetzungen für zwei Unterrichtsfächer mit: 

Beispielsweise einen Bachelorabschluss in Sportwissenschaften und Anglistik.

  • Monofachbachelorabschlüsse stellen oftmals nicht nur die fachwissenschaftliche Basis für ein auf der Sekundarstufe I unterrichtetes Fach dar, sondern qualifizieren ebenfalls für weitere Unterrichtsfächer – dies gilt insbesondere für naturwissenschaftliche oder aber Studienabschlüsse im technischen Bereich:  

Beispielsweise qualifiziert ein Bachelorabschluss in Chemie in der Regel nicht nur für den Unterricht des Fachs «Natur und Technik (Physik, Chemie, Biologie)», sondern ebenfalls für das Fach «Mathematik».  

  • Die Unterrichtsfächer «Natur und Technik (Physik, Chemie, Biologie)», «Räume, Zeiten, Gesellschaften (Geografie, Geschichte)» und «Wirtschaft, Arbeit, Haushalt (mit Hauswirtschaft)» vereinen mehrere unterschiedliche Disziplinen. Um eine entsprechende Lehrbefähigung erwerben zu können, muss Ihr Bachelorabschluss im Minimum einen Teilbereich abdecken:  

Beispielsweise ist ein Bachelorabschluss in Geschichte für das Unterrichtsfach «Räume, Zeiten, Gesellschaften (Geografie, Geschichte)» oder ein Bachelorabschluss in Wirtschaftswissenschaften für das Unterrichtsfach «Wirtschaft, Arbeit, Haushalt (mit Hauswirtschaft)» denkbar. In den nicht-studierten Fachbereichen sind entsprechende Auflagen zu absolvieren. 

  • Allenfalls können Sie auch mit einem fachverwandten Studienabschluss zum konsekutiven Masterabschluss Sekundarstufe I zugelassen werden: 

Beispielsweise denkbar ist ein Bachelorabschluss in Nanowissenschaften, welcher unter Umständen ebenfalls die Basis für das Unterrichtsfach «Natur und Technik (Physik, Chemie, Biologie)» darstellen kann.  

Details entnehmen Sie bitte den Zulassungsrichtlinien zum Konsekutiven Masterstudiengang Sekundarstufe I.


Ausländische Studierende

Ausländische Studierende sind grundsätzlich zum Studium zugelassen, wenn sie die Zulassungsbedingungen für einen direkten Zugang erfüllen. Allerdings sind die Studienplätze für Studierende mit Wohnsitz im Ausland bzw. mit einem ausländischen Zulassungsausweis beschränkt. Die Vergabe der Studienplätze erfolgt fortlaufend in der Reihenfolge des Eingangs, die Benachrichtigung erfolgt bis spätestens Mitte Mai. 

Zulassungsverfahren:  

Studierende mit Wohnsitz im Ausland bzw. mit einem ausländischen Zulassungsausweis haben zusätzlich zur Online-Anmeldung folgende Dokumente einzureichen: 

  • Tabellarischer Lebenslauf

  • Dokumentierter Schulbesuch auf der Zielstufe an einer öffentlich-rechtlichen Schule in der Schweiz, der selbst zu organisieren ist (dreitägige Hospitation, siehe Leitfaden und Bestätigung Schulbesuch).

Personen ohne deutschsprachigen Vorbildungsausweis auf Sekundarstufe II müssen zum Zeitpunkt der Anmeldung die Sprachkompetenz Deutsch auf dem Niveau C1 nachweisen können (z.B. C1-Prüfung, Deutschstudium im Ausland etc.). Für die Zulassung zum Studium (Studienbeginn) wird der Nachweis auf Niveau C2 verlangt. 

Für die Aufenthaltsbewilligung sind die Studierenden selbst zuständig. Interessierte aus Ländern der EU und der EFTA erhalten in der Regel eine Bewilligung, wenn sie nachweisen, dass sie immatrikulationsberechtigt und krankenversichert sind sowie über genügend finanzielle Mittel verfügen. 

Merkblätter und Formulare sind erhältlich unter: Migrationsamt Thurgau 

Gesuche für eine Aufenthaltsbewilligung sind zu richten an:  

Migrationsamt 
Multiplex 1 / Langfeldstrasse 53a 
8510 Frauenfeld 

 * Die drei Hospitationstage müssen in derselben Klasse (Regelklasse) der Zielstufe absolviert werden. Interessierte, welche bereits als Klassenlehrperson in einer Regelklasse an einer öffentlich-rechtlichen Schule in der Schweiz tätig sind, berichten in der schriftlichen Dokumentation über ihre eigenen Erfahrungen und Beobachtungen und beantworten die Leitfragen basierend auf ihren eigenen Erkenntnissen. Den dreitägigen Schulbesuch lassen sie sich ihrer Anstellung entsprechend von der Schulleitung bestätigen (Formular «Bestätigung dreitägiger Schulbesuch»). Der Besuch in einer anderen Klasse ist für diese Personen nicht erforderlich. 


Masterstudiengang Sekundar­stufe I mit Primar­lehr­diplom


Zulassungsbedingungen

Der Masterstudiengang Sekundarstufe I basierend auf Primarlehrdiplom richtet sich an Personen mit folgenden Abschlüssen: 

  • Von der EDK anerkanntes Lehrdiplom für die Primarstufe (Bachelor of Arts in Primary Education), sofern Lehrbefähigung nicht ausschliesslich für den Kindergarten (Schuljahre 1 und 2) vorliegt. 

  • Von der EDK nachträglich anerkanntes altrechtliches Lehrdiplom für die Primarstufe (seminaristische Diplome), sofern Lehrbefähigung nicht ausschliesslich für den Kindergarten (Schuljahre 1 und 2) vorliegt. Allenfalls kann die Zulassung mit zusätzlichen Anforderungen verbunden sein.  


Studien­gang Sekundar­stufe II


Zulassungsvoraussetzungen

Die Zulassung zum Studiengang Sekundarstufe II erfordert im Minimum einen fachwissenschaftlichen Zwischenabschluss (d.h. Bachelor oder gleichwertiger Abschluss vor Bologna-Reform) einer schweizerischen Hochschule oder einer äquivalenten ausländischen Institution. Der fachwissenschaftliche Abschluss muss dabei mindestens für ein Unterrichtsfach an Maturitätsschulen (MAR-Fach) relevant sein. Allenfalls ist die Zulassung mit Auflagen verbunden, welche bis spätestens zur Diplomierung erfüllt werden müssen. 

Weitere Informationen zu den fachwissenschaftlichen Zulassungsvoraussetzungen finden sich in entsprechenden Richtlinien.


Diplomierungsvoraussetzungen

Die Diplomierung erfordert einen fachwissenschaftlichen Masterabschluss (oder ein Lizenziat) einer schweizerischen Universität oder einer äquivalenten ausländischen Institution. Der fachwissenschaftliche Majorabschluss muss dabei für das erste Unterrichtsfach relevant sein. Insgesamt, d.h. über Bachelor- und Masterstudium hinweg, müssen für das erste Unterrichtsfach mindestens 120 ECTS-Punkte erworben und die Masterarbeit muss in diesem Fach verfasst worden sein. Studierende, welche das Lehrdiplom für zwei Unterrichtsfächer anstreben, müssen für das Zweitfach mindestens 90 relevante ECTS-Punkte vorweisen können. 

Weitere Informationen zu den fachwissenschaftlichen Diplomierungsvoraussetzungen finden sich in entsprechenden Richtlinien.


Hinweise für Studierende einer modernen Fremdsprache

Von Studierenden, die das Lehrdiplom für Maturitätsschulen in einer modernen Fremdsprache (Englisch, Französisch, Italienisch und Spanisch) erwerben, wird zusätzlich zu den fachwissenschaftlichen Voraussetzungen Folgendes verlangt: 

  1. Ein Fremdsprachenaufenthalt (FSA) im entsprechenden Sprachgebiet, 

  1. Eine nachgewiesene Sprachkompetenz auf dem Niveau C2 (gemäss dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen GER). 

Beide Bedingungen können parallel zum Studium erfüllt werden. Aufgrund der hohen zeitlichen Anforderungen des Studiums empfehlen wir aber dringend, diese Bedingungen vor Studienantritt zu erfüllen. Weitere Informationen finden sich im Merkblatt zum Fremdsprachenaufenthalt und Sprachkompetenznachweis C2.