Regelstudiengänge Kindergarten-Unterstufe und Primarstufe
Direkter Zugang
Ein direkter, prüfungsfreier Eintritt in den Studiengang Kindergarten-Unterstufe ist mit folgenden Voraussetzungen möglich:
gymnasiale Maturität
Berufsmaturität mit Passerelle
Fachmaturität für das Berufsfeld Pädagogik
Schweizer Hochschulabschluss
Details finden Sie im Reglement des Studiengangs Kindergarten-Unterstufe.
Zugang über das Aufnahmeverfahren
Falls Sie die Voraussetzungen für einen direkten Zugang nicht erfüllen, haben Sie die Möglichkeit, ein Aufnahmeverfahren an der PHTG zu durchlaufen. Dafür ist einer der folgenden Abschlüsse notwendig:
Diplom einer dreijährigen Diplom-, Fach- oder Handelsmittelschule
Berufsmatura
Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis einer mindestens dreijährigen Berufslehre und mindestens zwei Jahre Berufserfahrung in einem 100%-Arbeitspensum (Formular Nachweis Berufserfahrung). Bei einem reduzierten Pensum ist eine entsprechend längere Dauer nachzuweisen. Mit diesen Voraussetzungen ist eine Eintrittsprüfung ins Aufnahmeverfahren erforderlich.
Zum Aufnahmeverfahren gehören eine Standortbestimmung, in der die persönlichen Voraussetzungen geklärt werden, sowie eine Aufnahmeprüfung.
Aufnahme sur dossier
Um der grossen Nachfrage nach qualifizierten Lehrpersonen nachzukommen, bietet die PHTG Berufsleuten ohne formalen Zulassungsausweis die Möglichkeit eines Quereinstiegs.
Dazu müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
Mindestalter 27 Jahre (bei Studienbeginn, Stichtag 1. August des jeweiligen Jahres)
Abschluss einer mind. dreijährigen allgemeinbildenden oder berufsbildenden Ausbildung auf der Sekundarstufe II (z.B. FMS, EFZ, BMS, etc.)
nachgewiesene Berufstätigkeit im Umfang von 300 Stellenprozenten nach Abschluss der Ausbildung. Dieser Umfang kann auf Berufstätigkeiten im Zeitraum von maximal acht Jahren verteilt sein und muss nicht direkt vor dem Studium liegen (Formular Nachweis Berufserfahrung).
Das Aufnahmeverfahren sur dossier ist mehrstufig aufgebaut und beinhaltet folgende Punkte:
Anmeldung zum Zulassungsverfahren
Selbsteinschätzung hinsichtlich Berufseignung
Dokumentierter Schulbesuch mit kleiner Unterrichtssequenz (dreitägige Hospitation*)
Sprachkompetenzprüfung Deutsch
Zweitägiges Assessment PHTG
Bewerberinnen und Bewerber, welche die Kriterien «sur dossier» erfüllen, haben neben dem Vollzeitstudium zudem die Möglichkeit, ein spezielles Studienprogramm für Quereinsteigende zu durchlaufen.
* Die drei Hospitationstage müssen in derselben Klasse absolviert werden. Interessierte, welche bereits als Klassenlehrperson an einer öffentlich-rechtlichen Schule in der Schweiz tätig sind, berichten in der schriftlichen Dokumentation über ihre eigenen Erfahrungen und Beobachtungen und beantworten die Leitfragen basierend auf ihren eigenen Erkenntnissen. Den dreitägigen Schulbesuch lassen Sie sich ihrer Anstellung entsprechend von der Schulleitung bestätigen (Formular «Bestätigung dreitägiger Schulbesuch»). Der Besuch in einer anderen Klasse ist für diese Personen nicht erforderlich.
Hinweis: Über das Zulassungsverfahren sur dossier werden momentan keine Studienplätze an ausländische Studierende vergeben, welche keinen zivilrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz haben oder über eine Aufenthaltsbewilligung verfügen, welche nur zum Zweck des Studiums ausgestellt worden ist.
Studieneintritt für Absolventinnen und Absolventen der PMS
Die PHTG arbeitet eng mit der Pädagogischen Maturitätsschule Kreuzlingen (PMS) zusammen.
Im sogenannten «Thurgauer Modell» zur Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern für den Kindergarten und die Primarstufe folgt auf drei Jahre Oberstufe (Schuljahre 9-11) die vierjährige Pädagogische Maturitätsschule. Diese wird mit einem musischen und einem pädagogischen Wahlbereich sowie einer integrierten beruflichen Grundausbildung absolviert. Sie schliesst mit einer schweizweit anerkannten Maturität ab, die zum Studium an allen Universitäten und Hochschulen berechtigt.
Wer die PMS absolviert hat und sich für die Ausbildung zur Lehrperson für den Kindergarten und die Unterstufe oder die Primarstufe entscheidet, kann unter bestimmten Rahmenbedingungen direkt ins 2. Studienjahr an der PHTG eintreten. Mit diesem Modell realisieren die beiden Institutionen einen in der Schweiz einmaligen Ausbildungsweg.
Studienübertritt von einer anderen Pädagogischen Hochschule
Der Übertritt von einer anderen schweizerischen Pädagogischen Hochschule (PH) ist grundsätzlich möglich, wenn die Zulassungsbedingungen erfüllt sind und an der PHTG noch Leistungen in einem Umfang von mindestens 60 ECTS-Punkten absolviert werden.
An anderen Hochschulen erbrachte Leistungen werden angerechnet, wenn sie den Leistungen des KGU-Studienplans der PHTG entsprechen. Details werden individuell durch die Leitung des Aufnahmeverfahrens geklärt.
Ausländische Studierende
Ausländische Studierende sind grundsätzlich zum Studium zugelassen, wenn sie die Zulassungsbedingungen für einen direkten Zugang erfüllen (s. Richtlinien Zulassung mit ausländischem Zulassungsausweis). Allerdings sind die Studienplätze für Studierende mit Wohnsitz im Ausland bzw. mit einem ausländischen Zulassungsausweis beschränkt. Die Vergabe der Studienplätze erfolgt fortlaufend in der Reihenfolge des Bewerbungs-Eingangs. Die Benachrichtigung erfolgt bis spätestens Mitte Mai.
Für die Studienplatzvergabe bei Bewerberinnen und Bewerbern mit Wohnsitz in Deutschland bzw. mit deutschem Abitur gilt folgendes Kriterium:
Es wird eine Mindestnote von 2.5 verlangt
(erfolgreich absolvierte Studienleistungen im Umfang von mindestens 60 ECTS-Punkten können einen Abiturdurchschnitt über 2.5 ausgleichen).
Bewerbende, die ihren ausländischen Abschluss nicht an einem deutschen Gymnasium erworben haben, wenden sich bitte direkt an die Leitung des Aufnahmeverfahrens.
Zulassungsverfahren:
Studierende mit Wohnsitz im Ausland bzw. mit einem ausländischen Zulassungsausweis müssen zusätzlich zur Online-Anmeldung folgende Dokumente einreichen:
Tabellarischer Lebenslauf
Dokumentierter Schulbesuch auf der Zielstufe an einer öffentlich-rechtlichen Schule in der Schweiz, der selbst zu organisieren ist (dreitägige Hospitation, siehe Leitfaden und Bestätigung Schulbesuch).
Personen ohne deutschsprachigen Vorbildungsausweis auf Sekundarstufe II müssen zum Zeitpunkt der Anmeldung die Sprachkompetenz Deutsch auf dem Niveau C1 nachweisen können (z.B. C1-Prüfung, Deutschstudium im Ausland etc.). Für die Zulassung zum Studium (Studienbeginn) wird der Nachweis auf Niveau C2 verlangt.
Für die Aufenthaltsbewilligung sind die Studierenden selbst verantwortlich. Interessierte aus Ländern der EU und der EFTA erhalten in der Regel eine Bewilligung, wenn sie nachweisen, dass sie immatrikulationsberechtigt und krankenversichert sind sowie über genügend finanzielle Mittel verfügen.
Merkblätter und Formulare sind erhältlich unter: Migrationsamt Thurgau
Gesuche für eine Aufenthaltsbewilligung sind zu richten an:
Migrationsamt
Multiplex 1 / Langfeldstrasse 53a
8510 Frauenfeld