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Ausgehend von der gemeinsamen Orientierung am kantonalen Leistungsauftrag, dem Leitbild sowie den Strategiezielen entwickeln die Leistungsbereiche ihr spezifisches Qualitätsmanagement und richten ihre Strukturen und Prozesse sowie ihre Qualitätssicherungsmassnahmen funktional daran aus. In der Entwicklung ihrer spezifischen Qualitätskonzepte berücksichtigen sie relevante fachliche Standards und beziehen interne wie externe Anspruchsgruppen systematisch ein. Auf dieser Grundlage kommunizieren sie zentrale Qualitätsentwicklungsthemen adressatengerecht und geben periodisch Auskunft über ihre Zielerreichung. Eine zentrale Rolle kommt dabei dem institutionellen Qualitätsdialog zu, der für einen Ausgleich und eine Koordination verschiedener Qualitätsperspektiven sorgt.

Das hochschulübergreifende Qualitätsmanagement hat in diesem Zusammenhang die Aufgabe, die Führungsebenen bei der Identifizierung gemeinsamer und spezifischer Entwicklungspotenziale und -bedarfe sowie bei der zielgerichteten Gestaltung von Massnahmen zu unterstützen. Es macht zentrale Eckpunkte und Schnittmengen in der Qualitätsarbeit sichtbar zu und unterstützt damit den Qualitätsdialog und das gemeinsame Lernen. Auf Basis von Datenerhebungen und Evaluationen fördert es den evidenzorientierten Austausch über Qualitätsfragen und Qualitätsentwicklungsperspektiven. Mittels verbindlicher und periodischer Berichterstattung schafft das Qualitätsmanagement die Grundlage für eine verbindliche und transparente Rechenschaftslegung gegenüber den relevanten Steuerungs- und Aufsichtsgremien.

Institutionelle Akkreditierung

Die Institutionelle Akkreditierung ist Voraussetzung für das Bezeichnungsrecht der PHTG als pädagogische Hochschule sowie die Gewährung von Bundesbeiträgen. Die Voraussetzungen für die Akkreditierung sind im «Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich» (HFGK) geregelt. Das Gesetz verpflichtet alle Hochschulen in der Schweiz, «periodisch die Qualität ihrer Lehre und Forschung sowie ihrer Dienstleistungen» zu überprüfen und «für die langfristige Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung» zu sorgen (Art. 27).

Mit dem positiven Entscheid des Schweizerischen Akkreditierungsrats vom 24. September 2021 kann sich die PHTG für die Dauer von sieben Jahren als «akkreditierte Hochschule» bezeichnen. Diesem Akkreditierungsentscheid vorausgegangen waren eine umfangreiche Selbstbeurteilung durch die PHTG und eine zweitätige Visite einer Gruppe von externen Gutachterinnen und Gutachtern (Verfahrensbericht aaq).

 

Im Herbst 2021 wurde die Pädagogische Hochschule Thurgau akkreditiert. Dies war mit einer Auflage verbunden, die nun vom Schweizerischen Akkreditierungsrat als erfüllt anerkannt wurde. 

Die Akkreditierung der PH Thurgau wurde im Oktober 2021 an eine Auflagenerfüllung geknüpft. Der Schweizerische Akkreditierungsrat stellte die Bedingung, im Bereich der nachhaltigen Entwicklung Ziele zu definieren sowie diese im Qualitätssicherungssystem abzubilden und umzusetzen. Hierfür wurde eine Frist von 24 Monaten eingeräumt.

Nachdem die PHTG den Bericht zur Auflagenerfüllung fristgerecht eingereicht hat, erfolgte nun die Bestätigung des Akkreditierungsrates und somit die vollständige Akkreditierung bis Herbst 2028.