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Studienangebot und Studienwahl


Welche Studiengänge bietet die PHTG an?

An der Pädagogischen Hochschule Thurgau können Sie sich für den Lehrberuf auf verschiedenen Schulstufen qualifizieren. Angeboten werden Bachelor, Master sowie Erweiterungsstudiengänge in der Lehrerinnen und Lehrerbildung. 

Sie können bei uns Studiengänge für die Kindergarten-Unterstufe, die Primarstufe, die Sekundarstufe I und II sowie den Master Frühe Kindheit absolvieren. Ergänzend stehen Ihnen verschiedene Weiterbildungs- und Spezialisierungsangebote offen. 

Zum Studienangebot


Wo finde ich Erklärungen zu wichtigen Begriffen rund ums Studium?

Die wichtigsten Begriffe und Abläufe erklären wir in einem Glossar übersichtlich und alphabetisch.


Was ist der Unterschied zwischen Kindergarten-Unterstufe und Primarstufe?

Mit dem Studium Kindergarten Unterstufe qualifizieren Sie sich für den Unterricht im Kindergarten sowie in der ersten bis dritten Klasse. Das Studium Primarstufe berechtigt zum Unterricht von der ersten bis zur sechsten Klasse, ohne Kindergarten.


Ich habe eine Informationsveranstaltung verpasst. Was kann ich tun?

Kein Problem. Die Informationsveranstaltungen finden regelmässig statt und Sie können sich jederzeit für einen kommenden Termin anmelden. Gerne beraten wir Sie auch persönlich per Telefon oder E-Mail. 

Kontakt und Termine finden Sie hier oder per E-Mail an office@phtg.ch


Gibt es Möglichkeiten zum Schnuppern?

Ja. Im Rahmen von Informationsveranstaltungen oder nach individueller Absprache können Sie Einblicke in den Studienalltag erhalten. Kontaktieren Sie uns gerne für weitere Informationen.


Wie wird an der PHTG unterrichtet?

Das Studium an der PHTG ist praxisnah und modular aufgebaut. Sie verbinden theoretische Grundlagen mit Gruppenarbeiten und Praxiseinsätzen an Schulen. Die Unterrichtssprache ist Deutsch.


Anmeldung zum Studium


Wie kann ich mich für die Anmeldung an der PHTG vorbereiten?

Die Anmeldung erfolgt online. Damit Sie gut vorbereitet sind, empfehlen wir folgende Schritte: 

Die Online Anmeldung finden Sie hier.


Wann beginnt die Anmeldephase?

Die Anmeldeformulare für das kommende Studienjahr werden jeweils im September aufgeschaltet. Die aktuellen Fristen finden Sie auf unserer Website. Anmeldungen für das Frühlingssemester sind nur für ausgewählte Studienvarianten möglich.


Was ist die SWITCH edu ID?

Die SWITCH edu ID ist Ihr persönliches Hochschul-Login. Sie benötigen sie für die Anmeldung und für den Zugang zu digitalen Diensten im Hochschulbereich. Sie können Ihre SWITCH edu ID unter https://eduid.ch erstellen. Achten Sie darauf, dass Sie eine private E-Mail-Adresse und keine Arbeits- oder Schuladresse verwenden. 


Wie läuft die Online Anmeldung ab?

Sie wählen Ihren Studiengang und den passenden Zulassungsweg, füllen das Online Formular aus und laden die geforderten Unterlagen hoch. Nach dem Absenden erhalten Sie eine Rechnung für die Anmeldegebühr. Sobald diese bezahlt ist, gilt Ihre Anmeldung als eingereicht. Falls Unterlagen fehlen, informieren wir Sie per E-Mail. 

Wenn Sie sich bereits entschieden haben, kommen Sie hier direkt zur Online-Anmeldung.  


Welche Unterlagen muss ich einreichen?

Die erforderlichen Unterlagen hängen vom Studiengang und Ihrem Zulassungsweg ab. In der Regel benötigen wir einen Lebenslauf, ein aktuelles Foto, eine Ausweiskopie sowie Nachweise Ihrer Studienberechtigung, eine Exmatrikulationsbestätigung, sofern Sie bereits an einer Hochschule eingeschrieben waren und einen aktuelle Strafregisterauszug (ausser beim Master Frühe Kindheit). 

Zusätzliche Dokumente werden Ihnen direkt im Anmeldetool angezeigt. 

Je nach Studienvariante werden zusätzliche Unterlagen verlangt: 

  • Kopie Ausländerausweis (falls vorhanden und Wohnsitz Schweiz) 

  • Kopie AHV Ausweis oder Krankenkassenkarte (falls vorhanden) 

  • Zertifikate, Sprach- oder Hospitationsnachweise (falls verlangt oder relevant). 

  • Antrag auf Anrechnung früherer Studienleistungen (falls vorhanden) 

  • Nachweis eines dreitägigen Schulbesuchs auf der Zielstufe (falls erforderlich) 

  • Nachweis über Berufserfahrung (je nach Zulassungsweg) 

  • Übersetzte Dokumente (z. B. Zeugnisse, Diplome, Nachweise in einer anderen Sprache) 

  • Gleichwertigkeitsbescheinigungen (z.B. bei ausländischen Abschlüssen oder Diplomen, falls erforderlich) 

Beim Übertritt von einer anderen Schweizer PH sind zudem folgende Dokumente einzureichen: 

  • Gesuch um Übertritt (Motivationsschreiben)  

  • Tabellarischer Lebenslauf mit Referenzangabe  

  • Bestätigung gemäss COHEP-Vereinbarung, dass kein Ausschluss vorliegt.  


Gibt es Anmeldefristen?

Ja. Die Fristen variieren je nach Studiengang und Zulassungsweg. Eine Übersicht der verschiedenen Fristen finden Sie hier. Wir empfehlen eine frühzeitige Anmeldung, damit ausreichend Zeit für das Einreichen aller Unterlagen bleibt. Verspätete Anmeldungen sind nur möglich, wenn noch Studienplätze verfügbar sind und dies ausdrücklich kommuniziert wird.


Ich habe keine Bestätigungsmail erhalten. Was soll ich tun?

Die Bestätigung wird unmittelbar nach dem Absenden Ihrer Anmeldung verschickt. Bitte prüfen Sie zuerst Ihren Spam Ordner. Falls keine E-Mail eingetroffen ist, kontaktieren Sie das Hochschulsekretariat unter office@phtg.ch oder telefonisch unter +41 71 678 56 56.


Wie kann ich den Status meiner Bewerbung einsehen?

Im Anmeldeportal sehen Sie jederzeit den aktuellen Stand Ihrer Bewerbung. Bei fehlenden Angaben oder Unterlagen werden Sie automatisch per E-Mail informiert.


Kann ich meine Anmeldung zurückziehen?

Ja. Ein Rückzug ist jederzeit möglich. Senden Sie dazu bitte eine kurze E-Mail an office@phtg.ch. Die Anmeldegebühr wird nicht zurückerstattet. Die Semestergebühr wird nur bei fristgerechter Abmeldung zurückbezahlt, wenn die Abmeldung bis Ende August (Herbstsemester) bzw. Ende Januar (Frühlingssemester) erfolgt. 


Ich habe falsche Angaben gemacht. Wie gehe ich vor?

Solange die Anmeldung noch nicht eingereicht ist, können Sie Ihre Angaben selbst im Online-Tool anpassen. Nach dem Einreichen wenden Sie sich bitte an das Hochschulsekretariat. Nach Studienbeginn können persönliche Daten im Studierendenportal aktualisiert werden.


Ich habe mich für den falschen Studiengang oder Zulassungsweg angemeldet.

Bitte informieren Sie das Hochschulsekretariat umgehend per E-Mail, damit Ihre Anmeldung storniert werden kann. Eine Übertragung auf einen anderen Studiengang ist nicht möglich. Nach der Stornierung können Sie sich erneut korrekt anmelden.


Kann ich mich für mehrere Studiengänge gleichzeitig anmelden?

Grundsätzlich ist eine parallele Anmeldung nicht vorgesehen. In einzelnen Ausnahmefällen ist dies möglich und wird individuell geprüft. Bitte nehmen Sie dazu vorgängig Kontakt mit uns auf.


Kann ich meine Anmeldung auf ein anderes Studienjahr übertragen?

Nein. Eine Übertragung oder Umbuchung ist nicht möglich. Für jedes Studienjahr ist eine neue Anmeldung erforderlich.


Ich habe eine Aufnahme oder Ergänzungsprüfung an einer anderen Pädagogischen Hochschule bestanden.

Wenn die Prüfung gemäss COHEP anerkannt ist, können Sie sich an der PHTG anmelden, sofern alle weiteren Zulassungskriterien erfüllt sind.


Ich erfülle die Zulassungskriterien noch nicht vollständig. Kann ich mich trotzdem anmelden?

Ja. Eine Anmeldung ist möglich, führt jedoch nicht automatisch zu einer Zulassung. Fehlende Unterlagen können je nach Studiengang bis zu einem festgelegten Termin nachgereicht werden. Die Anmeldegebühr bleibt unabhängig vom Entscheid geschuldet.


Gilt die Anmeldung zur Aufnahmeprüfung bereits als Studienanmeldung?

Nein. Für das Studium ist eine separate Online Anmeldung innerhalb der regulären Fristen erforderlich.


Kann ich den Studiengang oder die Zielstufe später wechseln?

Ein Wechsel ist grundsätzlich möglich, sofern die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind. In diesem Fall ist eine erneute Anmeldung erforderlich und der Wechsel wird mit der zuständigen Studiengangsleitung abgestimmt.


Zulassungswege


Welche Zulassungswege gibt es für ein Studium an der PHTG?

Die Zulassungsbedingungen unterscheiden sich je nach Studiengang und persönlicher Vorbildung. Grundsätzlich gibt es drei Wege, um ein Studium an der Pädagogischen Hochschule Thurgau (PHTG) aufzunehmen: 

  • Direkter Zugang: mit einem anerkannten Vorbildungsausweis, z. B. gymnasiale Maturität, Berufsmaturität mit bestandener Passerelle oder einem Hochschulabschluss. 

  • Aufnahmeverfahren mit Aufnahmeprüfung: für Personen ohne formale Hochschulzugangsberechtigung. Dieses Verfahren gilt für die Studiengänge Kindergarten-Unterstufe und Primarstufe. 

  • Aufnahmeverfahren sur dossier: ein mehrstufiges Verfahren für berufserfahrene Personen ab 27 Jahren oder für bestimmte Studienvarianten. Dieses Verfahren gilt für die Studiengänge Kindergarten-Unterstufe, Primarstufe und Sekundarstufe I (inklusive QUEST-Studienvarianten). 

Detaillierte Informationen zu allen Zulassungswegen finden Sie auf der Website der PHTG.


Wann erfahre ich, ob ich zugelassen bin?

Sobald Ihre Unterlagen geprüft wurden oder ein Aufnahmeverfahren abgeschlossen ist, werden Sie schriftlich über den Entscheid informiert. Die Bearbeitungszeit kann je nach Studiengang und Zulassungsweg variieren. 

  • Bei direkter Zulassung erhalten Sie in der Regel innerhalb weniger Wochen nach der Anmeldung eine Rückmeldung. 

  • Beim Aufnahmeverfahren mit Aufnahmeprüfung oder beim Aufnahmeverfahren sur dossier erfolgt der Entscheid nach Abschluss des jeweiligen Verfahrens. 

  • Bei Bewerbungen aus dem Ausland erhalten Sie den Entscheid spätestens bis Mitte Mai. 

Nach einem positiven Zulassungsentscheid erhalten Sie weitere Informationen zur Immatrikulation und zu den nächsten administrativen Schritten. 


Was ist der Unterschied zwischen Anmeldung, Zulassung und Immatrikulation?

Der Weg ins Studium umfasst drei aufeinanderfolgende Schritte: 

Anmeldung 
Sie melden sich online für einen Studiengang und einen entsprechenden Zulassungsweg an und reichen die erforderlichen Unterlagen ein. 

Zulassung 
Die PHTG prüft Ihre Unterlagen und entscheidet, ob Sie die Zulassungskriterien erfüllen oder ob ein Aufnahmeverfahren erforderlich ist. 

Immatrikulation 
Nach der Zulassung werden Sie offiziell als Student:in eingeschrieben. Voraussetzung ist, dass Sie alle formalen Schritte erledigen, z. B. das Einreichen des Personalienblatts und die Bezahlung der Semestergebühren. 


Was ist der Unterschied zwischen dem Aufnahmeverfahren mit Aufnahmeprüfung und dem Aufnahmeverfahren sur dossier?

Beide Verfahren ermöglichen den Zugang zum Studium, wenn die regulären Zulassungsvoraussetzungen nicht vollständig erfüllt sind. Sie unterscheiden sich jedoch hinsichtlich Zielgruppe und Ablauf. 

Aufnahmeverfahren mit Aufnahmeprüfung 
Dieses Verfahren richtet sich an Personen mit einer abgeschlossenen Ausbildung auf der Sekundarstufe II (z. B. EFZ, Berufsmaturität oder Fachmittelschule). Es gilt für die Studiengänge: 

  • Kindergarten-Unterstufe 

  • Primarstufe 

Die Aufnahme erfolgt über eine schriftliche Prüfung. Zur Vorbereitung kann das Allgemeinbildende Studienjahr (AbS) besucht werden. 

Aufnahmeverfahren sur dossier 
Dieses mehrstufige Verfahren richtet sich insbesondere an berufserfahrene Personen ab 27 Jahren oder an Bewerbende für spezielle Studienvarianten wie QUEST. Es umfasst unter anderem eine Selbsteinschätzung, einen Schulbesuch sowie ein Assessment. 

Dieses Verfahren gilt für: 

  • Kindergarten-Unterstufe (inkl. QUEST) 

  • Primarstufe (inkl. QUEST) 

  • Sekundarstufe I 

Für die QUEST-Studienvarianten ist das Aufnahmeverfahren sur dossier verpflichtend, auch wenn die formalen Voraussetzungen für eine Direktzulassung erfüllt wären. In diesem Fall dient es als zusätzlicher Eignungsnachweis für den berufsbegleitenden Studienweg. 


Werde ich mit einer Berufsmaturität direkt zum Studium zugelassen?

Nein. Eine direkte Zulassung ist nur mit einer Berufsmaturität und bestandener Passerelle möglich. 

Mit einer Berufsmaturität ohne Passerelle können Sie den Zugang über das Aufnahmeverfahren mit Aufnahmeprüfung oder – sofern die Voraussetzungen erfüllt sind – über das Aufnahmeverfahren sur dossier erhalten. 


Kann ich mit einer Berufslehre Lehrerin oder Lehrer werden?

Ja. Wenn Sie eine mindestens dreijährige, in der Schweiz anerkannte Berufslehre abgeschlossen haben und über mindestens zwei Jahre Berufserfahrung verfügen, können Sie den Zugang über das Allgemeinbildende Studienjahr (AbS) und eine anschliessende Aufnahmeprüfung erhalten. 

Alternativ kann – bei entsprechender Berufserfahrung und Erfüllung der Voraussetzungen – auch eine Zulassung über das Aufnahmeverfahren sur dossier möglich sein. 


Wer muss einen dreitägigen Schulbesuch absolvieren?

Ein dreitägiger Schulbesuch ist in der Regel verpflichtend für: 

  • Personen, die am Aufnahmeverfahren sur dossier teilnehmen 

  • Bewerbende mit ausländischem Wohnsitz oder ausländischem Zulassungsausweis 

Der Schulbesuch ermöglicht einen realistischen Einblick in den Schulalltag und ist Teil der Eignungsabklärung für das Studium. 


Aufnahmeverfahren mit Aufnahmeprüfung (inkl. AbS)


Was ist das Allgemeinbildende Studienjahr (AbS) und wer kann teilnehmen?

Das Allgemeinbildende Studienjahr (AbS) ist ein berufsbegleitender Vorbereitungskurs für die Aufnahmeprüfung der Studiengänge Kindergarten-Unterstufe und Primarstufe an der PHTG. Der Kurs dauert in der Regel von August bis Mai. 

Direkt anmelden können sich Personen mit: 

  • Fachmittelschulabschluss 

  • Handelsmittelschulabschluss 

  • Berufsmaturität 

Berufsleute mit einer abgeschlossenen dreijährigen Lehre und mindestens zwei Jahren Berufserfahrung (200 %) müssen zusätzlich eine Eintrittsprüfung bestehen, um zum AbS zugelassen zu werden. 


Was beinhaltet die Aufnahme- bzw. Eintrittsprüfung?

Für Berufsleute ohne Berufs- oder Fachmaturität ist zunächst eine Eintrittsprüfung erforderlich, um zum AbS zugelassen zu werden. 

Personen mit einer Berufs- oder Fachmaturität können die Aufnahmeprüfung direkt absolvieren. 

Beispiele früherer Prüfungen sowie weitere Informationen zur Vorbereitung finden Sie auf der Website der PMS Thurgau. 


Kann ich nach dem AbS oder der Aufnahmeprüfung ein Zwischenjahr einlegen?

Ja, ein Zwischenjahr nach der Aufnahmeprüfung ist möglich. Wenn Sie mehrere Zwischenjahre planen, empfiehlt sich eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit der PHTG, um Ihre individuelle Situation zu klären. 


Wie ist das Allgemeinbildende Studienjahr organisiert?

Der Unterricht findet an zwei Präsenztagen pro Woche statt (entweder Mittwoch/Donnerstag oder Donnerstag/Freitag). 

Insgesamt umfasst das Programm rund 800 Arbeitsstunden, inklusive: 

  • Präsenzunterricht 

  • Vor- und Nachbereitung 

  • Selbststudium 

Es wird empfohlen, während des Kurses die Berufstätigkeit auf maximal 50 % zu reduzieren. 


Wie sieht der zeitliche Ablauf des Aufnahmeverfahrens aus?

Der typische Ablauf sieht wie folgt aus: 

  • Februar: Anmeldung und Eintrittsprüfung 

  • August – Mai: Durchführung des AbS 

  • Mai: Aufnahmeprüfung 

  • September: Studienbeginn an der PHTG 


Kann ich die Aufnahmeprüfung auch ohne AbS absolvieren?

Ja. Es ist möglich, die Aufnahmeprüfung direkt zu absolvieren, ohne vorher das Allgemeinbildende Studienjahr zu besuchen. 

Zur Vorbereitung stehen eine Stoffübersicht sowie Literaturlisten für alle geprüften Fächer zur Verfügung. Diese entsprechen den Inhalten des AbS. 


Kann ich mir Vorleistungen für die Aufnahmeprüfung anrechnen lassen?

Ja. Mit einer Berufs- oder Fachmaturität können Sie in einzelnen Prüfungsfächern dispensiert werden, zum Beispiel in: 

  • Deutsch (mündlich) 

  • Mathematik (mündlich) 

  • Geschichte 

  • Physik 

Voraussetzung ist eine genügende Note im entsprechenden Fach. Die betreffende Prüfung entfällt; die ursprüngliche Note wird jedoch nicht übernommen.


Welche Fremdsprachenkenntnisse sind erforderlich?

Für die Aufnahmeprüfung ist ein Sprachniveau von mindestens B2 (GER) in Englisch oder Französisch erforderlich. 

Das Niveau kann mit einem international anerkannten Zertifikat nachgewiesen werden, zum Beispiel: 

  • Cambridge First Certificate (FCE) 

  • IELTS 

  • DELF B2 

Wer kein Zertifikat vorweisen kann, absolviert im Rahmen der Aufnahmeprüfung eine Fremdsprachenprüfung. 


Kann ich das Allgemeinbildende Studienjahr wiederholen?

Das Allgemeinbildende Studienjahr kann grundsätzlich nicht wiederholt werden. 

Falls die Aufnahmeprüfung nicht bestanden wird, können jedoch die ungenügenden Prüfungsfächer einmal wiederholt werden. 


Kann ich zuerst die Aufnahmeprüfung versuchen und danach das AbS besuchen?

Nein. Eine gleichzeitige Anmeldung zur Aufnahmeprüfung und zum AbS ist nicht möglich. Sie müssen sich für einen der beiden Wege entscheiden. 

In begründeten Einzelfällen kann eine nachträgliche Aufnahme ins AbS geprüft werden, sofern nach Ablauf der Anmeldefrist noch freie Plätze vorhanden sind. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht. 


Kann ich das AbS für die QUEST-Programme absolvieren?

Nein. Für die QUEST-Studienvarianten (Kindergarten-Unterstufe oder Primarstufe) ist das Allgemeinbildende Studienjahr nicht erforderlich. 

Die Zulassung erfolgt über ein separates Aufnahmeverfahren sur dossier. 

Auch Personen mit bestandenem AbS müssen dieses Verfahren durchlaufen. In diesem Fall ist jedoch das Assessment verkürzt und dauert nur einen statt zwei Tagen. 


Aufnahmeverfahren sur dossier (inkl. QUEST)


Welche Voraussetzungen gelten für das Aufnahmeverfahren sur dossier?

Das Aufnahmeverfahren sur dossier richtet sich an berufserfahrene Personen ab 27 Jahren.

Voraussetzungen sind: 

  • mindestens dreijährige Ausbildung auf Sekundarstufe II (z. B. EFZ, Fach- oder Berufsmaturität) 

  • Mindestalter 27 Jahre (Stichtag: 1. August des Studienbeginns) 

  • mindestens 3 Jahre Berufserfahrung (300 Stellenprozente) innerhalb von maximal 8 Jahren 

  • zivilrechtlicher Wohnsitz in der Schweiz 

Das Verfahren gilt für folgende Studiengänge: 

  • Kindergarten-Unterstufe (inkl. QUEST) 

  • Primarstufe (inkl. QUEST) 

  • integrierter Bachelor-Master-Studiengang Sekundarstufe I 


Wie läuft das Aufnahmeverfahren sur dossier ab?

Das Verfahren besteht aus mehreren Schritten: 

  • Online-Anmeldung mit vollständigen Unterlagen 

  • Selbsteinschätzung mit dem Instrument Career Counselling for Teachers (CCT) 

  • dreitägiger Schulbesuch auf der angestrebten Unterrichtsstufe 

  • Sprachkompetenzprüfung Deutsch (vor Studienbeginn) 

  • Assessment mit Präsentation, Gespräch und fachlichen Aufgaben 

  • abschliessender Zulassungsentscheid durch die Aufnahmekommission 


Wie läuft das Assessment ab?

Das Assessment dauert je nach Vorbildung ein bis zwei Tage und umfasst: 

  • eine Präsentation (max. 10 Minuten) 

  • ein Standortgespräch (ca. 45 Minuten) 

  • fachbezogene Teil-Assessments 

Die geprüften Fächer unterscheiden sich je nach Studiengang: 

Kindergarten-Unterstufe 

  • Deutsch 

  • Mathematik 

  • Musik 

Primarstufe 

  • Deutsch 

  • Mathematik 

  • Fremdsprache (Englisch oder Französisch, Niveau B2) 

Sekundarstufe I 

  • die Unterrichtsfächer, für die eine Lehrbefähigung angestrebt wird 

Vorbereitungsaufträge werden rechtzeitig im Verlauf des Aufnahmeverfahrens kommuniziert. 


Gibt es eine Beschränkung der Studienplätze?

Ja. Insbesondere in den QUEST-Programmen ist die Anzahl Studienplätze begrenzt. 

Die Vergabe erfolgt in der Regel nach Reihenfolge der Anmeldung. Sobald die verfügbaren Plätze vergeben sind, werden Wartelisten geführt. 


Konsekutiver Master Sekundarstufe I


Kann ich mit einem fachwissenschaftlichen Bachelor den Master Sek I absolvieren?

Ja. Der konsekutive Master richtet sich an Personen mit einem fachwissenschaftlichen Bachelorabschluss in einem Unterrichtsfach der Sekundarstufe I. 

Voraussetzung ist, dass Sie mindestens 60 ECTS-Punkte in einem relevanten Fach nachweisen können. 


Was ist ein geeignetes Studienprofil?

Ein geeignetes Profil liegt vor, wenn Ihr Bachelorstudium genügend fachwissenschaftliche Inhalte in einem Unterrichtsfach enthält. 

Beispiele: 

  • Bachelor in Germanistik (Major) und Englisch (Minor) → geeignet für Deutsch oder Englisch 

  • Bachelor in Mathematik → geeignet für Mathematik 

  • Bachelor in Biologie → geeignet für „Natur und Technik“ 

  • Bachelor in Geschichte → geeignet für „Räume, Zeiten, Gesellschaften“ 


Ich bin unsicher, ob mein Bachelorprofil ausreicht – was kann ich tun?

In Grenzfällen prüft die PHTG Ihr Profil individuell. 

Reichen Sie dazu Ihr Transcript of Records und gegebenenfalls Modulbeschreibungen ein. Die Studienberatung beurteilt, ob Ihre fachlichen Leistungen den Zulassungsvoraussetzungen entsprechen. 


Kann ich mit nur einem Unterrichtsfach beginnen?

Ja. Wenn Sie im Bachelor nur ein Unterrichtsfach studiert haben, können Sie ein zweites Fach ergänzend absolvieren, zum Beispiel an der Universität Konstanz. 

Der Studiengang ist so aufgebaut, dass eine solche Ergänzung möglich ist. 


Kann ich den Master Sek I berufsbegleitend absolvieren?

Der konsekutive Master ist grundsätzlich als Vollzeitstudium konzipiert. Einzelne Module können jedoch flexibel geplant werden. 

Für eine optimale Kombination von Studium und Beruf empfiehlt sich eine individuelle Beratung durch die PHTG. 


Master Frühe Kindheit


Kann ich mich mit einem Bachelorabschluss in Pädagogik bewerben?

Kann ich mich mit einem Bachelorabschluss in Pädagogik bewerben? 

Ja. Bewerben können sich Personen mit einem Bachelorabschluss in einem relevanten Fachgebiet, zum Beispiel: 

  • Pädagogik 

  • Psychologie 

  • Sozialpädagogik 

  • Sportwissenschaft 

Zusätzlich ist mindestens drei Monate Berufserfahrung im Bereich der frühen Kindheit erforderlich. Diese kann gegebenenfalls auch im Rahmen eines Praktikums erworben werden. 


Für wen ist der Master Frühe Kindheit geeignet?

Der Master richtet sich an Personen, die sich vertieft mit der Entwicklung und Bildung von Kindern im Alter von 0 bis 5 Jahren beschäftigen möchten. 

Das Studium verbindet wissenschaftliche Grundlagen mit praxisnaher Anwendung und qualifiziert für Tätigkeiten etwa in: 

  • Beratung 

  • Konzeptentwicklung 

  • Forschung 

  • Leitungsfunktionen im Bildungsbereich 


Kann ich den Master auch in Teilzeit absolvieren?

Ja. Das Studium kann entweder: 

  • in Vollzeit (4–5 Semester) oder 

  • in Teilzeit (6–7 Semester) 

absolviert werden. Dadurch lässt sich das Studium gut mit einer beruflichen Tätigkeit kombinieren. 


Studiengang Sekundarstufe II


Wer kann den Studiengang Sekundarstufe II absolvieren?

Der Studiengang richtet sich an Personen mit einem fachwissenschaftlichen Hochschulabschluss (Master) in einem Fach, das an Maturitätsschulen unterrichtet wird. 

Das Studium kann parallel zu einem Masterstudium oder im Anschluss daran absolviert werden. 

Eine Zulassung sur dossier ist nicht möglich. 


Welchen Abschluss erhalte ich?

Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie: 

  • das EDK-anerkannte Lehrdiplom für Maturitätsschulen 

  • den Master of Advanced Studies PHTG in Higher Secondary Education 

Damit sind Sie berechtigt, an Gymnasien und Berufsmaturitätsschulen zu unterrichten (unter Einhaltung der jeweiligen kantonalen Voraussetzungen). 


Kann ich den Studiengang berufsbegleitend absolvieren?

Ja. Der Studiengang kann sowohl in Vollzeit als auch in Teilzeit absolviert werden. 

  • Vollzeitstudium: etwa 1 Jahr 

  • Teilzeitstudium: in der Regel 2–3 Jahre 

Ein Mehrjahresstundenplan unterstützt die langfristige Studienplanung. 


Nachweis Berufserfahrung


Ich habe Berufserfahrung – hilft mir das für die Zulassung via Aufnahmeverfahren?

Ja. Berufserfahrung ist eine Voraussetzung für die Zulassung zu den Studiengängen Kindergarten-Unterstufe (KGU) und Primarstufe (PS) an der Pädagogischen Hochschule Thurgau (PHTG). 

Der erforderliche Umfang hängt vom Aufnahmeverfahren ab: 

  • Reguläres Aufnahmeverfahren: mindestens 2 Jahre Berufserfahrung (200 Stellenprozente) innerhalb der letzten 8 Jahre 

  • Aufnahmeverfahren sur dossier: mindestens 3 Jahre Berufserfahrung (300 Stellenprozente) innerhalb der letzten 8 Jahre 

Teilzeitstellen werden berücksichtigt. Entscheidend ist die Gesamtsumme der Stellenprozente innerhalb des Achtjahreszeitraums. 


Welche Tätigkeiten werden als Berufserfahrung anerkannt?

Grundsätzlich werden bezahlte, qualifizierte Tätigkeiten nach Abschluss einer Ausbildung auf Sekundarstufe II anerkannt. 

Dazu gehören beispielsweise: 

  • Erwerbstätigkeit nach abgeschlossener Ausbildung (Sek II) 

  • bezahlte Praktika, Klassenassistenzen oder Au-pair-Tätigkeiten mit Verantwortung 

  • Militär- oder Zivildienst ab vier Monaten mit fachlichem Bezug (jeweils bis zur Hälfte anrechenbar) 

  • selbstständige Erwerbstätigkeit mit entsprechenden Nachweisen 

Nicht angerechnet werden unter anderem: 

  • unbezahlte Tätigkeiten 

  • private Care-Arbeit oder Kindererziehung im eigenen Haushalt 

  • ehrenamtliche Tätigkeiten 

  • kurzfristige Aushilfsjobs oder Tätigkeiten ohne ausreichende Nachweise 

Damit die Berufserfahrung anerkannt werden kann, müssen die Tätigkeiten durch geeignete Dokumente belegt sein, zum Beispiel durch Arbeitszeugnisse oder Arbeitsbestätigungen. Die Nachweise müssen Pensum (in Prozent) sowie Zeitraum (von–bis) klar ausweisen. 


Instrument


Muss ich bereits ein Instrument spielen können, bevor ich das Studium an der PHTG starte?

Nein. Vorkenntnisse im Instrumentalspiel sind keine Voraussetzung für die Zulassung zu den Studiengängen Kindergarten-Unterstufe, Primarstufe oder Sekundarstufe I an der PHTG. 

Bei der Anmeldung ist kein Instrumentalvorspiel und kein musikalischer Nachweis erforderlich. Wichtig sind vor allem Interesse und Offenheit für Musik. 

Die instrumentalen Grundlagen werden schrittweise im Studium aufgebaut und im Rahmen der musikpädagogischen Ausbildung vermittelt. 

Weitere Informationen finden Sie im Fachbereich Musik auf der Website der PHTG. 


Ausländische Studierende


Ich habe einen ausländischen Abschluss oder wohne im Ausland – was bedeutet das für meine Anmeldung?

Wenn Sie einen ausländischen Bildungsabschluss besitzen oder im Ausland wohnen, wird Ihre Bewerbung individuell geprüft. Die Aufnahmekommission beurteilt dabei insbesondere die Gleichwertigkeit Ihrer Vorbildung. 

Je nach Ausbildung und Studiengang können zusätzliche Prüfungen, Assessments oder Auflagen erforderlich sein. 


Kann ich mit einer ausländischen Maturität für die Studiengänge KGU, Primarstufe oder Sekundarstufe I zugelassen werden?

Ja, grundsätzlich ist dies möglich. Voraussetzung ist jedoch eine Gleichwertigkeitsprüfung durch die Aufnahmekommission. 

Dabei gelten bestimmte Mindestanforderungen, beispielsweise eine ausreichende Abschlussnote. In einzelnen Fällen können zusätzliche Prüfungen oder Auflagen verlangt werden. 


Welche Deutschkenntnisse sind für die Zulassung erforderlich?

Für die Anmeldung zum Studium müssen Deutschkenntnisse auf Niveau C1 (GER) nachgewiesen werden. 

Für die Zulassung zum Studium wird in der Regel Niveau C2 verlangt. Der Nachweis kann beispielsweise erfolgen durch: 

  • ein Goethe-Zertifikat 

  • eine interne Sprachprüfung der PHTG 

Die genauen Anforderungen unterscheiden sich je nach Studiengang und sind auf den jeweiligen Studiengangsseiten aufgeführt. 


Was gilt für Bewerbende mit einem ausländischen Hochschuldiplom?

Die Gleichwertigkeit eines ausländischen Hochschulabschlusses wird im Einzelfall geprüft. 

Je nach Vorbildung kann die Aufnahmekommission zusätzliche Anforderungen festlegen, zum Beispiel: 

  • ergänzende Assessments 

  • zusätzliche Prüfungen 

  • Auflagen im Studium 

  • Teilnahme am Allgemeinbildenden Studienjahr 


Kann ich mich bewerben, wenn ich im Ausland wohne?

Eine Bewerbung ist grundsätzlich möglich. Für Studiengänge wie Kindergarten-Unterstufe, Primarstufe oder Sekundarstufe I kann die Zahl der Studienplätze für Bewerbende mit Wohnsitz im Ausland jedoch beschränkt sein. 

Die Vergabe erfolgt durch die Aufnahmekommission auf Grundlage verschiedener Kriterien, unter anderem: 

  • Qualität und Vollständigkeit des Bewerbungsdossiers 

  • formale und inhaltliche Voraussetzungen 

  • gegebenenfalls ein Aufnahmegespräch 

Weitere Informationen finden Sie im entsprechenden Reglement für ausländische Studierende. 


Ich habe eine Ausbildung als Erzieher:in in Deutschland. Kann ich über Ausgleichsmassnahmen ein Schweizer Lehrdiplom erwerben?

Früher bestand für Absolventinnen und Absolventen der deutschen Erzieher:innen-Ausbildung die Möglichkeit, über sogenannte Ausgleichsmassnahmen ein Schweizer Lehrdiplom zu erwerben. 

Dieses Verfahren wurde jedoch vor einigen Jahren eingestellt, da es nicht mehr den heutigen Gleichbehandlungsgrundsätzen zwischen in- und ausländischen Vorbildungen entsprach. 

Heute gelten für alle Bewerbenden einheitliche Zulassungsbedingungen. Wer ein anerkanntes Lehrdiplom für den Studiengang Kindergarten-Unterstufe erwerben möchte, muss in der Regel ein entsprechendes reguläres Studium absolvieren. 

Ein Zugang über alternative Verfahren – etwa sur dossier oder über ein Aufnahmeverfahren mit Aufnahmeprüfung – ist mit einer Erzieher:innen-Ausbildung nur noch in Ausnahmefällen möglich und setzt in der Regel einen zivilrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz voraus. In solchen Fällen erfolgt eine Einzelfallprüfung. 


Kann ich mit einer Fachhochschulreife an der PHTG studieren?

Die Fachhochschulreife erfüllt in der Regel nicht die formalen Voraussetzungen für eine direkte Zulassung zu einem Studium an der PHTG. 

Personen mit zivilrechtlichem oder stipendienrechtlichem Wohnsitz in der Schweiz können jedoch – abhängig vom Studiengang und von ihrer Vorbildung – über alternative Aufnahmeverfahren zugelassen werden, zum Beispiel: 

  • über das Aufnahmeverfahren sur dossier 

  • über ein Aufnahmeverfahren mit Aufnahmeprüfung 

In solchen Fällen erfolgt immer eine individuelle Einzelfallprüfung. 

Es empfiehlt sich, die persönlichen Voraussetzungen frühzeitig mit dem Hochschulsekretariat oder der Studienberatung der PHTG zu klären. 


Erweiterungsstudien


Ich habe bereits ein Lehrdiplom – wie kann ich meine Ausbildung erweitern?

Wenn Sie bereits über ein Lehrdiplom verfügen, können Sie Ihre Lehrbefähigung an der PHTG durch Erweiterungsstudien ausbauen. 

Grundsätzlich gibt es zwei Formen: 

  • Stufenerweiterungen: Erweiterung der Lehrbefähigung auf zusätzliche Schuljahre oder Stufen 

  • Facherweiterungen: Erweiterung der Lehrbefähigung auf zusätzliche Unterrichtsfächer innerhalb derselben Stufe 


Welche Stufenerweiterungen bietet die PHTG an?

Die PHTG bietet verschiedene Stufenerweiterungen an, zum Beispiel: 

  • Stufenerweiterung Kindergarten (Schuljahre 1–2) – 40 ECTS 

  • Stufenerweiterung Unterstufe (Schuljahre 3–5) – 40 ECTS 

  • Stufenerweiterung Mittelstufe (Schuljahre 6–8) – 44 ECTS 

  • Stufenerweiterung Primarstufe (Schuljahre 3–8) – 54 ECTS 

  • Stufenerweiterung Sekundarstufe I (Schuljahre 9–12) – 20 ECTS 
    bzw. 30 ECTS bei Integrationsfächern 

Der Einstieg in eine Stufenerweiterung ist erst nach Abschluss des entsprechenden Grundstudiengangs möglich. 


Welche Facherweiterungen gibt es?

Die PHTG bietet Facherweiterungen für verschiedene Schulstufen an: 

  • Facherweiterung Kindergarten-Unterstufe / Primarstufe 

  • Facherweiterung Sekundarstufe I 

  • Facherweiterung Sekundarstufe II 

Die genauen Angebote und Starttermine sind auf den jeweiligen Programmseiten aufgeführt. 


Wird eine Stufen- oder Facherweiterung anerkannt?

Ja. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie ein EDK-anerkanntes Erweiterungsdiplom für die entsprechende Schulstufe oder das Unterrichtsfach. 

Dieses Diplom erweitert Ihre bestehende Lehrbefähigung offiziell. 


Personalienblatt (FHV)


Was ist das Personalienblatt (FHV) und warum muss ich es ausfüllen?

Das Personalienblatt ist ein Pflichtformular im Rahmen der Immatrikulation. Es dient dazu festzustellen, welcher Kanton für die Finanzierung Ihres Studienplatzes zuständig ist. Grundlage dafür ist die interkantonale Fachhochschulvereinbarung (FHV). 

Alle Studierenden müssen das Formular ausfüllen – unabhängig davon, wo sie aktuell wohnen. Darin werden unter anderem Angaben zu Ihrer Wohnsituation, Ihrer finanziellen Situation sowie gegebenenfalls zu Ihren Eltern oder Ihrem Ehepartner erfasst. 

Je nach Angaben können zusätzliche Nachweise erforderlich sein. 


Wie funktioniert das Personalienblatt – digital oder auf Papier?

Etwa drei Monate vor Studienbeginn erhalten Sie per E-Mail einen Link zum digitalen Formular. 

Der Ablauf ist wie folgt: 

  1. Sie füllen das Formular online aus. 

  1. Die Angaben werden von der PHTG geprüft. 

  1. Anschliessend drucken Sie das Formular aus, unterschreiben es im Original und reichen es zusammen mit den erforderlichen Beilagen ein (per Post oder persönlich).  


Warum muss ich eine Wohnsitzbestätigung meiner Eltern einreichen, obwohl ich nicht mehr bei ihnen wohne?

Auch wenn Sie nicht mehr bei Ihren Eltern wohnen, kann deren Wohnsitzkanton für die Finanzierung Ihres Studienplatzes zuständig sein – beispielsweise dann, wenn Sie noch nicht als finanziell unabhängig gelten. 

Die Wohnsitzbestätigung hilft dabei, den zuständigen Kanton korrekt zu bestimmen. Grundlage dafür ist ebenfalls die Fachhochschulvereinbarung (FHV). 


Ich war in Ausbildung, aber finanziell unabhängig – zählt das trotzdem?

Grundsätzlich gelten Zeiten in Ausbildung nicht als Nachweis für finanzielle Unabhängigkeit im Sinne der Fachhochschulvereinbarung (FHV). 

Wenn Sie jedoch während Ihrer Ausbildung nachweislich keine finanzielle Unterstützung Ihrer Eltern erhalten haben und Ihren Lebensunterhalt vollständig selbst getragen haben, kann dies in Einzelfällen anerkannt werden. 

Bitte reichen Sie in diesem Fall entsprechende Nachweise ein. Die PHTG prüft solche Situationen individuell. 


Bis wann muss ich das Personalienblatt und die Beilagen einreichen?

Die genaue Frist erhalten Sie zusammen mit dem Link zum Formular per E-Mail. 

Bitte reichen Sie das unterzeichnete Personalienblatt und alle erforderlichen Beilagen fristgerecht ein. Ohne vollständige Unterlagen kann Ihre Immatrikulation nicht abgeschlossen werden. 


Wer sieht meine Angaben im Personalienblatt – sind diese vertraulich?

Ihre Angaben werden vertraulich behandelt. Sie werden ausschliesslich von der PHTG sowie – falls notwendig – von den zuständigen kantonalen Stellen verwendet. 

Die Daten dienen ausschliesslich der Abwicklung der Immatrikulation und der Finanzierung Ihres Studienplatzes. 


Was gilt im Personalienblatt als finanzielle Unabhängigkeit?

Als finanziell unabhängig gelten Sie, wenn Sie während mindestens 24 zusammenhängenden Monaten ausserhalb einer Ausbildung selbst für Ihren Lebensunterhalt aufgekommen sind. 

Dies kann beispielsweise erfolgen durch: 

  • Erwerbstätigkeit 

  • selbstständige Tätigkeit 

  • Haushaltsführung im eigenen Haushalt 

  • Ehe mit eigenem Haushalt 

Nicht als finanzielle Unabhängigkeit gelten dagegen: 

  • Zeiten in Ausbildung 

  • Stipendien 

  • finanzielle Unterstützung durch die Eltern 

Die 24 Monate müssen zusammenhängend gewesen sein, können aber auch zu einem früheren Zeitpunkt vor dem Studium liegen. Die entsprechenden Zeiträume müssen mit geeigneten Belegen nachgewiesen werden. 


Semesterstart & erster Studientag


Wann beginnt das Semester und was passiert in der ersten Woche?

Der genaue Studienstart hängt vom Studiengang und vom Studienplan ab. Die wichtigsten Starttermine im Überblick: 

  • Allgemeinbildendes Studienjahr (AbS): Start parallel zum Schuljahresbeginn der Volksschule. 

  • QUEST-Programme: Ebenfalls parallel zum Schuljahresbeginn der Volksschule; der Stundenplan orientiert sich am Rhythmus der Volksschule. 

  • Kindergarten-Unterstufe, Primarstufe und Sekundarstufe I (erstes Studienjahr): Start in Kalenderwoche 38 mit einem Einführungsmodul. 

  • Sekundarstufe I (mit Vorbildung über die Pädagogische Maturitätsschule Thurgau): Studienstart bereits in Kalenderwoche 37. 

  • Stufenerweiterung und Facherweiterung Sekundarstufe I: Start ebenfalls in Kalenderwoche 37. 

Die genauen Termine sowie weitere organisatorische Informationen erhalten Sie rechtzeitig mit Ihren Immatrikulationsunterlagen. Zusätzlich sind alle wichtigen Daten im Jahresplan der PHTG aufgeführt. 


Was soll ich am ersten Studientag oder in der ersten Studienwoche mitbringen?

Für den ersten Studientag benötigen Sie nur wenige Dinge: 

  • einen Laptop (für digitale Plattformen und Materialien) 

  • gegebenenfalls noch offene Immatrikulationsunterlagen 

In der ersten Studienwoche erhalten Sie alle wichtigen Informationen zu den digitalen Plattformen, zum Studienalltag und zur Organisation Ihres Studiums. 


Wie und wann erhalte ich meinen Stundenplan?

Der Umgang mit dem Stundenplan unterscheidet sich je nach Studiengang. 

In einigen Studiengängen erhalten Sie einen fixen Stundenplan, der Ihnen rechtzeitig vor Semesterbeginn per E-Mail oder über das interne System zugestellt wird. 

In anderen Studiengängen – beispielsweise in Teilen der Sekundarstufe I – stellen Sie Ihren Stundenplan teilweise selbst zusammen, etwa auf Basis Ihrer Modulwahl. 

Alle wichtigen Informationen zum Stundenplan erhalten Sie zu Beginn des Studiums oder bereits während der Anmelde- und Immatrikulationsphase. 


Verlauf des Studiums


Wie ist das Studium aufgebaut?

Das Studium ist in thematische Lerneinheiten gegliedert, sogenannte Module. Jedes Modul behandelt einen bestimmten Themenbereich und schliesst mit einem Leistungsnachweis ab. 

Nach erfolgreichem Abschluss eines Moduls werden die dafür vorgesehenen ECTS-Credits angerechnet. Diese Credits dokumentieren den Studienfortschritt und sind Voraussetzung für den Abschluss des Studiums. 

Eine Übersicht über alle Module sowie deren Reihenfolge im Studium finden Sie in den Studienplänen und Modulübersichten Ihres Studiengangs. Detaillierte Modulbeschreibungen sind im System Evento-Web einsehbar. 


Wie lange dauert das Studium?

Die Dauer des Studiums hängt vom Studiengang und vom individuellen Studienverlauf ab. Neben der regulären Studiendauer kann sich das Studium beispielsweise durch Teilzeitmodelle verlängern. 

Zur Orientierung gelten folgende Regelstudienzeiten: 

  • Kindergarten-Unterstufe: 3 Jahre (in Teilzeit entsprechend länger) 

  • Primarstufe: 3 Jahre 

  • Sekundarstufe I: 4 Jahre 

  • Sekundarstufe II: 2 Jahre 

  • Stufenerweiterung: je nach Umfang etwa 1–2 Jahre 

  • Master Frühe Kindheit: 4 bis maximal 7 Semester 

  • Allgemeinbildendes Studienjahr (AbS): 1 Jahr (als Vorbereitung vor dem Studium) 


Was passiert, wenn ich ein Modul nicht bestehe?

Wenn ein Modul nicht bestanden wird, kann der Leistungsnachweis in der Regel einmal wiederholt oder überarbeitet werden. Die genauen Regelungen unterscheiden sich je nach Modul und Studiengang. 

Die zuständigen Dozierenden informieren Sie über das weitere Vorgehen sowie über mögliche Verbesserungs- oder Wiederholungsmöglichkeiten. 


Wie werden Module bewertet und welche Notenskala wird verwendet?

Die Bewertung erfolgt über Leistungsnachweise, die von den Dozierenden festgelegt und beurteilt werden. In Modulen mit Präsenzpflicht fliesst neben der fachlichen Leistung auch die Anwesenheit in die Bewertung ein. 

In der Regel wird die ECTS-Notenskala verwendet: 

  • A – hervorragend 

  • B – sehr gut 

  • C – gut 

  • D – befriedigend 

  • E – ausreichend 

  • FX – nicht bestanden (Verbesserungen erforderlich) 

  • F – nicht bestanden (erhebliche Verbesserungen erforderlich) 

In einigen Modulen erfolgt die Bewertung alternativ mit „erfüllt“ / „nicht erfüllt“


Kann ich auch online an Veranstaltungen teilnehmen?

Die Lehrveranstaltungen an der PHTG finden grundsätzlich in Präsenz von Montag bis Freitag statt. Bei bestimmten Programmen – etwa den QUEST-Studienvarianten – können abweichende Zeitfenster gelten. 

Einzelne Veranstaltungen werden auch online durchgeführt. Die genaue Durchführung hängt jedoch vom jeweiligen Modul ab. 

Die Präsenzpflicht wird von den Dozierenden festgelegt und ist in den Modulbeschreibungen geregelt. Es gibt drei mögliche Formen: 

  • Module mit 100 % Präsenzpflicht 

  • Module mit 80 % Präsenzpflicht 

  • Module ohne Präsenzpflicht 

Die detaillierten Bestimmungen sind in den Richtlinien zur Modulbewertung und Präsenzpflicht festgehalten. 


Kann ich an der PHTG auch in Teilzeit studieren?

Ein Teilzeitstudium ist grundsätzlich möglich. Die konkreten Möglichkeiten hängen jedoch vom jeweiligen Studiengang und von der gewählten Studienform ab. 

Eine Übersicht über alle Studiengänge sowie deren Studienmodelle finden Sie auf der Website der PHTG unter Studium. 


Anrechnung von Studienleistungen


Kann ich mir bereits erbrachte Studienleistungen anrechnen lassen?

Ja. Bereits erbrachte Studienleistungen können angerechnet werden, sofern ihre Inhalte und Lernziele als gleichwertig mit den entsprechenden Modulen der PHTG anerkannt werden. Die Anrechnung erfolgt immer individuell und auf schriftlichen Antrag. 

Informationen zu den Anrechnungsmöglichkeiten sowie die erforderlichen Formulare finden Sie auf der Website Ihres Studiengangs im Bereich «Dokumente und Downloads». Die genauen Regelungen sind in den studiengangsspezifischen Anrechnungsrichtlinien festgehalten. 


Wie beantrage ich eine Anrechnung?

Der Antrag auf Anrechnung wird in der Regel bereits bei der Anmeldung zum Studium gestellt. Das entsprechende Formular wird zusammen mit den Anmeldeunterlagen zur Verfügung gestellt. 

In bestimmten Fällen kann eine Anrechnung erst nach der Zulassung zum Studium oder nach Zahlung der Anmeldegebühr beantragt werden. Die genauen Abläufe sind im Anmeldeformular sowie in den jeweiligen Studiengangsinformationen beschrieben. 


Welche Nachweise sind für eine Anrechnung erforderlich?

Damit eine Anrechnung geprüft werden kann, müssen Unterlagen eingereicht werden, die Inhalt, Umfang und Bewertung der erbrachten Leistung dokumentieren. 

In der Regel werden folgende Nachweise benötigt: 

  • Modulbeschreibungen oder offizielle Unterlagen mit Angaben zu Inhalt, Umfang und Dauer der absolvierten Leistung 

  • Leistungsnachweise, z. B. ein Transcript of Records mit Noten und ECTS-Credits 

  • Weitere Dokumente, je nach Studiengang oder Art der Leistung, etwa Praktikumsberichte oder Zertifikate 

Die Studiengangsleitung prüft anschliessend, ob eine Gleichwertigkeit mit den entsprechenden Modulen der PHTG vorliegt. 


Fremdsprache


Muss ich für das Studium einen Sprachaufenthalt absolvieren?

Ob ein Sprachaufenthalt erforderlich ist, hängt vom Studiengang und von der gewählten Fremdsprache ab. In einigen Studiengängen ist ein Aufenthalt im entsprechenden Sprachgebiet verpflichtender Bestandteil der Ausbildung. 

Alle Informationen zu den Anforderungen und Möglichkeiten eines Sprachaufenthalts finden Sie auf der Website des Fachbereichs Fremdsprachen. Dort sind auch weitere Hinweise für Studierende aus dem Ausland aufgeführt. 


Semesterdaten


Wie lange dauern das Herbst- und das Frühlingssemester?

Das Herbstsemester beginnt jeweils am 1. September und dauert bis 31. Januar. 
Das Frühlingssemester startet am 1. Februar und endet am 31. August. 

Diese Semesterzeiten gelten für die meisten Studienangebote der Pädagogischen Hochschule Thurgau. 

Bitte beachten Sie jedoch, dass für einzelne Programme – zum Beispiel QUEST-Programme oder das Allgemeinbildende Studienjahr – abweichende Zeiträume gelten können. Die entsprechenden Daten finden Sie in den Studiengangsdokumenten oder im Jahresplan der PHTG. 


Kann ich mein Studium im Frühlingssemester beginnen?

Ein Studienbeginn im Frühlingssemester ist in der Regel nicht vorgesehen. Die meisten Studiengänge der Pädagogischen Hochschule Thurgau starten jeweils zum Herbstsemester. 

Ausnahmen sind nur in bestimmten Situationen möglich, zum Beispiel: 

  • bei einem Wiedereintritt nach einer Studienunterbrechung 

  • bei einem Übertritt von einer anderen Pädagogischen Hochschule 

  • bei individuellen Studienverläufen, die eine angepasste Planung erfordern 

In einzelnen Fällen kann auch bei Facherweiterungen ein Studienstart im Frühling möglich sein. Ob dies für Ihr Fach oder Ihren Studiengang gilt, klären Sie am besten frühzeitig mit der Studienberatung. 


Semestereinschreibung


Muss ich mich jedes Semester neu einschreiben?

Ja. Alle Studierenden der Pädagogischen Hochschule Thurgau müssen sich für jedes Semester erneut online einschreiben. Erst mit der Einschreibung und dem Eingang der Semestergebühr ist der Studierendenstatus für das kommende Semester gültig. 

Nach der Immatrikulation sind Neustudierende automatisch für das erste Semester eingeschrieben. Ab dem zweiten Semester erfolgt die Einschreibung jeweils selbstständig über das Online-Portal. 


Wie läuft die Semestereinschreibung ab?

Vor Beginn jedes Semesters erhalten Sie eine Aufforderung zur Einschreibung per E-Mail: 

  • für das Frühlingssemester im November 

  • für das Herbstsemester im Mai 

Die Einschreibung erfolgt online und umfasst in der Regel: 

  • die Bestätigung Ihrer persönlichen Daten 

  • Angaben zum Studiengang und zur Studienform 

  • weitere Informationen zum kommenden Semester 

  • die Bestätigung der Redlichkeitserklärung 

Sobald die Einschreibung abgeschlossen und die Semestergebühr bezahlt ist, gilt Ihr Studierendenstatus für das nächste Semester als bestätigt. 


Gibt es Erinnerungen oder Fristen zur Einschreibung?

Ja. Sie erhalten rechtzeitig eine verbindliche Erinnerung per E-Mail zur Einschreibung. Weitere Hinweise können zusätzlich über den Studierenden-Newsletter oder interne Informationskanäle erfolgen. 

Die Einschreibefristen sind verbindlich. Wenn Sie die Frist verpassen oder die Semestergebühr nicht rechtzeitig bezahlen, verlieren Sie Ihren Studierendenstatus und es können zusätzliche Mahngebühren anfallen. 

Unser Tipp: Tragen Sie sich die Fristen direkt in Ihren Kalender ein, damit Sie die Einschreibung nicht verpassen. 


Was passiert, wenn ich die Einschreibefrist verpasse?

Wenn Sie sich nicht rechtzeitig einschreiben oder die Semestergebühr nicht fristgerecht bezahlen, verlieren Sie Ihren Studierendenstatus an der PHTG. In diesem Fall können Sie im betreffenden Semester keine Lehrveranstaltungen besuchen oder Studienleistungen erbringen. 

Sollten Schwierigkeiten bei der Einschreibung auftreten, wenden Sie sich möglichst frühzeitig an das Studiengangssekretariat. Oft kann gemeinsam eine Lösung gefunden werden, bevor es zum Statusverlust kommt. 


Was muss ich beachten, wenn ich mein Studium unterbrechen oder abbrechen möchte?

Wenn Sie einen Studienunterbruch, eine Beurlaubung oder einen Studienabbruch planen, nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit Ihrer Studiengangsleitung auf, um das weitere Vorgehen zu besprechen. 

Die Semesterrechnung bleibt grundsätzlich fällig, wenn die Mitteilung erst nach Ende August (für das Herbstsemester) bzw. nach Ende Januar (für das Frühlingssemester) erfolgt. Eine Rückerstattung bereits bezahlter Semestergebühren ist nur möglich, wenn die Abmeldung bis spätestens 31. August bzw. 31. Januar erfolgt. 

Beurlaubung 

Eine Beurlaubung ist grundsätzlich für maximal zwei aufeinanderfolgende Semester möglich. Bei einem längeren Unterbruch erfolgt eine Exmatrikulation. Eine spätere Wiedereinschreibung ist dann nur zu den zu diesem Zeitpunkt gültigen Bedingungen und in der Regel zu Beginn eines Studienjahres möglich. 

In begründeten Ausnahmefällen kann die Studiengangsleitung eine Verlängerung der Beurlaubung bewilligen. 

Studienabbruch 

Ein Studienabbruch muss schriftlich beim Studiengangssekretariat gemeldet werden. Anschliessend erhalten Sie ein entsprechendes Formular, das zusammen mit der CampusCard im Hochschulsekretariat abgegeben werden muss. 

In der Regel findet ein Austrittsgespräch mit der Studiengangsleitung statt. Nach der Exmatrikulation erhalten Sie eine Exmatrikulationsbestätigung sowie eine Übersicht Ihrer bisher erbrachten Studienleistungen. 


Militär


Welche Möglichkeiten habe ich bezüglich Militärdienst während meines Studiums?

Studierende, die die Rekrutenschule (RS) noch absolvieren müssen, haben grundsätzlich verschiedene Möglichkeiten, diese mit dem Studium zu koordinieren: 

  • Verschiebung der Rekrutenschule bis nach dem Studium 

  • Absolvierung während eines Zwischenjahres 

  • Aufteilung der RS in zwei Abschnitte 

Die konkrete Lösung wird jeweils im Einzelfall geprüft. 

Für eine Verschiebung militärischer Ausbildungsdienste muss bei der Schweizer Armee ein Dienstverschiebungsgesuch eingereicht werden. 

Auch Wiederholungskurse können grundsätzlich während des Studiums absolviert werden. Dabei ist jedoch zu beachten, dass Praktika oder Prüfungstermine nicht beeinträchtigt werden dürfen. In jedem Fall ist eine frühzeitige Absprache mit der Studiengangsleitung erforderlich. 


Nachteilsausgleich im Studium


Kann ich einen Nachteilsausgleich beantragen?

Ja. Studierende, die aufgrund einer körperlichen, psychischen oder gesundheitlichen Beeinträchtigung im Studium benachteiligt sind, können einen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen. 

Voraussetzung ist in der Regel: 

  • eine Zulassung zum Studium 

  • ein aktuelles fachärztliches oder fachpsychologisches Gutachten, das die Beeinträchtigung dokumentiert 


Welche Massnahmen sind möglich?

Ein Nachteilsausgleich umfasst formale Anpassungen, die eine gleichberechtigte Teilnahme am Studium ermöglichen. Die fachlichen Anforderungen und Lernziele bleiben dabei unverändert. 

Mögliche Massnahmen sind beispielsweise: 

  • verlängerte Prüfungszeiten 

  • zusätzliche Pausen während Prüfungen 

  • Prüfungen in separaten Räumen 

  • technische Hilfsmittel 

  • Teilzeitstudium oder Beurlaubung 

Welche Massnahmen sinnvoll sind, wird jeweils individuell geprüft.


Wie und wann stelle ich einen Antrag?

Ein Antrag auf Nachteilsausgleich kann bereits während der Anmeldung zum Studium oder auch während des Studiums gestellt werden. 

Der Antrag erfolgt schriftlich über das entsprechende Antragsformular und muss zusammen mit den erforderlichen medizinischen oder fachlichen Nachweisen eingereicht werden. Die zuständigen Stellen prüfen anschliessend die Unterlagen und entscheiden über die möglichen Massnahmen. 

Es empfiehlt sich, den Antrag möglichst frühzeitig zu stellen, damit notwendige Anpassungen rechtzeitig umgesetzt werden können. 


Kosten und Finanzierung


Was kostet das Studium?

Die Kosten eines Studiums an der Pädagogischen Hochschule Thurgau setzen sich aus verschiedenen Gebührenarten zusammen. 

Zum einen gibt es einmalige Gebühren, zum Beispiel im Rahmen des Anmeldeverfahrens oder für Abschlussprüfungen. Zum anderen fallen Semestergebühren an, die während der gesamten Studiendauer pro Semester bezahlt werden müssen. 

Zusätzlich können je nach Studiengang und individueller Situation weitere Kosten entstehen, beispielsweise für: 

  • Laptop oder technische Ausstattung 

  • Lernmaterialien und Fachliteratur 

  • Sprachaufenthalte 

  • studienbezogene Materialien oder Exkursionen 

Diese Ausgaben sind individuell unterschiedlich und hängen von der Studienrichtung sowie von den gewählten Modulen ab. 


Welche Gebühren sind in der Semesterrechnung enthalten?

Die Semesterrechnung der Pädagogischen Hochschule Thurgau setzt sich aus verschiedenen Gebühren zusammen. Für reguläre Studierende gelten in der Regel folgende Beträge: 

Reguläre Studiengänge 

  • CHF 700.– Semestergebühr 

  • CHF 45.– Materialkostenpauschale 

  • CHF 5.– Beitrag für studentische Aktivitäten 

Masterstudiengang Fachdidaktik (MAFK) 

  • CHF 900.– Semestergebühr 

  • CHF 45.– Materialkostenpauschale 

  • CHF 5.– Beitrag für studentische Aktivitäten 

Allgemeinbildendes Studienjahr (AbS) 

  • Wohnsitz in den Kantonen Thurgau, Appenzell Ausserrhoden oder Schaffhausen: CHF 700.– pro Jahr 

  • Wohnsitz ausserhalb dieser Kantone: CHF 12'000.– pro Jahr 

Je nach Studienangebot können zusätzlich Gebühren anfallen, zum Beispiel für: 

  • Gasthörerinnen und Gasthörer 

  • Ausgleichsmassnahmen 

  • Zusatzangebote oder Weiterbildungen 

Die genauen Bestimmungen zu allen Gebühren sind im Gebührenreglement der PHTG festgehalten. 


Wann erhalte ich die Semesterrechnung und bis wann muss ich bezahlen?

Die Semesterrechnungen werden in der Regel zu folgenden Zeitpunkten verschickt: 

  • Mitte Juni für das Herbstsemester 

  • Mitte Dezember für das Frühlingssemester 

Die Zahlungsfrist beträgt üblicherweise 30 Tage. Bei späteren Anmeldungen kann die Frist entsprechend kürzer sein. 

Für Teilnehmende der QUEST-Programme oder des Allgemeinbildenden Studienjahres können für das erste Semester abweichende Regelungen gelten. 


Welche Zahlungsmöglichkeiten gibt es?

Die Semesterrechnung kann auf verschiedene Weise bezahlt werden. 

Vor Ort im Hochschulsekretariat (bargeldlos): 

  • Maestro-Card 

  • PostFinance Card 

  • V PAY 

  • TWINT 

Barzahlung 

  • nur in Schweizer Franken (CHF) möglich 

Banküberweisung 

Bei Überweisungen aus dem Ausland ist Folgendes zu beachten: 

  • Der Betrag muss in CHF überwiesen werden. 

  • Alle Bankspesen sind vom Absender zu tragen. 

  • Die korrekte Referenznummer muss angegeben werden, damit die Zahlung eindeutig zugeordnet werden kann. 


Was passiert, wenn ich die Semesterrechnung nicht rechtzeitig bezahle?

Wenn die Semesterrechnung nicht fristgerecht bezahlt wird, ist die Immatrikulation für das betreffende Semester nicht gültig. Das bedeutet, dass Sie in diesem Zeitraum nicht als Studentin oder Student eingeschrieben sind und keine Lehrveranstaltungen besuchen oder Prüfungen ablegen können. 

Zusätzlich können Mahngebühren anfallen. In bestimmten Fällen kann eine ausbleibende Zahlung auch zum Ausschluss vom Studium führen. 

Wenn Sie Schwierigkeiten mit der Zahlung haben, wenden Sie sich möglichst frühzeitig an das Studiengangssekretariat oder das Hochschulsekretariat. Häufig lässt sich gemeinsam eine Lösung finden. 


AHV


Muss ich als Studentin oder Student AHV-Beiträge bezahlen?

Ja. Studierende mit zivilrechtlichem Wohnsitz in der Schweiz sind ab dem 1. Januar nach ihrem 20. Geburtstag AHV-beitragspflichtig. 

Studierende ohne Erwerbstätigkeit bezahlen den Mindestbeitrag von CHF 530 pro Jahr (Stand 2025). Ab dem 25. Geburtstag kann sich der Beitrag nach den persönlichen finanziellen Verhältnissen richten. 

Die Beiträge müssen direkt an die zuständige Ausgleichskasse bezahlt werden. Die PHTG übernimmt keine Zahlungen für Studierende. 

Wenn Beiträge nicht bezahlt werden, kann dies später zu Renteneinbussen führen. 

Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Ausgleichskasse oder auf der Website der AHV/IV. 


Stipendien und Finanzierungshilfen


Ich kann meine Semestergebühren nicht bezahlen – was kann ich tun?

Studierende der PHTG können in begründeten Fällen – beispielsweise bei einem finanziellen Engpass oder Härtefall – einen Antrag stellen, die Semestergebühren in ein zinsloses Darlehen umzuwandeln. 

Der Antrag muss schriftlich über die Studiengangsleitung eingereicht werden. Die Entscheidung darüber trifft die Hochschulleitung. 

In manchen Fällen ist auch eine Ratenzahlung möglich. Wenden Sie sich dafür frühzeitig an die Buchhaltung der PHTG oder an die Kontaktperson, die auf Ihrer Semesterrechnung angegeben ist. 


Wo kann ich ein Stipendium beantragen?

Für Stipendien ist in der Regel der Kanton zuständig, in dem die Eltern ihren zivilrechtlichen Wohnsitz haben. 

Schweizer Staatsangehörige, deren Eltern im Ausland leben, beantragen Stipendien im Kanton ihres Heimatorts. 

Personen, die sich ausschliesslich zu Studienzwecken in der Schweiz aufhalten, sind nicht stipendienberechtigt. 

Informationen und Antragsformulare erhalten Sie bei der Stipendienstelle des Kantons Thurgau. 

Amt für Mittel- und Hochschulen – Ausbildungsbeiträge 
Grabenstrasse 11 
8510 Frauenfeld 

Telefon: +41 (0)58 345 58 30 


Studierendenservices und Campusleben


Welche Angebote und Services gibt es für Studierende?

Die Pädagogische Hochschule Thurgau bietet Studierenden verschiedene Dienstleistungen und Infrastrukturangebote, die den Studienalltag erleichtern. Dazu gehören unter anderem: 

  • die CampusCard als Studierendenausweis 

  • die Campus-Bibliothek 

  • Sportangebote auf dem Campus 

  • digitale Dienste und Softwareangebote 

  • Schliessfächer und Lernräume 

  • Beratungsangebote für persönliche oder studienbezogene Fragen 


Was ist die CampusCard?

Die CampusCard ist der persönliche Studierendenausweis der PHTG. Sie dient zur Identifikation und ermöglicht die Nutzung verschiedener Dienstleistungen auf dem Campus. 

Dazu gehören unter anderem: 

  • elektronischer Gebäudezutritt 

  • Schliessfachnutzung 

  • Bibliotheksausweis für die Campus-Bibliothek 

  • bargeldloses Kopieren und Drucken 

  • Nutzung von Mensa- und Automatenangeboten zu vergünstigten Preisen 


Wann erhalte ich meine CampusCard?

Die CampusCard wird nach der erfolgreichen Immatrikulation ausgestellt. Für die Erstellung ist ein Porträtfoto erforderlich, das bereits bei der Anmeldung zum Studium hochgeladen werden muss. 

Informationen zur Ausstellung und Abholung der CampusCard erhalten Sie rechtzeitig vor Studienbeginn. 


Wie lange ist die CampusCard gültig?

Die Gültigkeit der CampusCard wird jeweils nach Semesterbeginn und nach Zahlung der Semestergebühr automatisch bis zum Ende des laufenden Semesters verlängert. 

Damit alle Funktionen aktiv bleiben, muss die Karte regelmässig an einem Update-Terminal aktualisiert werden. 

Nach Studienabschluss oder Exmatrikulation wird die CampusCard deaktiviert. 


Wie lade ich Guthaben auf die CampusCard?

Guthaben kann bargeldlos über verschiedene Zahlungsmöglichkeiten aufgeladen werden, zum Beispiel: 

  • TWINT 

  • Kreditkarte 

  • PostFinance Card 

  • Online-Überweisung über App oder Portal 

Alternativ kann Guthaben auch an den Ladestationen auf dem Campus aufgeladen werden. 

Bitte beachten Sie: Nicht verbrauchtes Guthaben wird beim Austritt aus der Hochschule nicht zurückerstattet. 


Kann ich die Bibliothek als Studentin oder Student frei nutzen?

Ja. Die Campus-Bibliothek steht allen Studierenden offen. Sie bietet eine grosse Auswahl an: 

  • Fachliteratur 

  • Lehrmitteln 

  • E-Books 

  • Zeitschriften 

  • Filmen 

  • ruhigen Arbeitsplätzen 

Die Nutzung der Bibliothek ist für Studierende kostenlos. 


Gibt es Parkmöglichkeiten an der PHTG?

Die PHTG ist gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar. Zusätzlich stehen auf dem Campus eine begrenzte Anzahl gebührenpflichtiger Parkplätze zur Verfügung. 

Eine Parkberechtigung erhalten ausschliesslich: 

  • Mitarbeitende der PHTG 

  • beauftragte Personen 

  • Studierende 

Da die Anzahl der Parkplätze begrenzt ist, werden Parkberechtigungen nur in beschränkter Zahl vergeben. 


Gibt es Schliessfächer für Studierende?

Ja. Studierende können auf dem Campus Schliessfächer für persönliche Gegenstände mieten. Zusätzlich stehen spezielle Gitarrenschliessfächer zur Verfügung. 

Die Kosten betragen: 

  • CHF 10.– pro Studienjahr für ein Schliessfach 

  • CHF 20.– pro Studienjahr für ein Gitarrenschliessfach 

Die Beantragung erfolgt im Hochschulsekretariat nach der Immatrikulation. 


Gibt es Sportangebote für Studierende?

Ja. Studierende und Mitarbeitende können kostenlos verschiedene Sportangebote auf dem Campus Bildung Kreuzlingen nutzen. 

Eine aktuelle Übersicht der Angebote finden Sie auf der Website der PHTG. 


Gibt es Unterstützung für Leistungssportlerinnen und Leistungssportler?

Ja. Die PHTG unterstützt ambitionierte Sportlerinnen und Sportler dabei, Studium und Spitzensport zu vereinbaren. Dies kann zum Beispiel durch: 

  • flexible Studienplanung 

  • individuell abgestimmte Stundenpläne 

  • persönliche Betreuung 

ermöglicht werden. 


Welche digitalen Zugänge erhalte ich als Studierende oder Studierender?

Vor Studienbeginn erhalten Sie Ihre persönlichen Login-Daten für den PHTG-Account. Damit haben Sie Zugriff auf zentrale digitale Dienste wie: 

  • E-Mail 

  • Lernplattformen 

  • WLAN 

  • interne Informationssysteme 

Die Zugangsdaten werden in der Regel im August verschickt. Studierende der QUEST-Programme erhalten ihre Logindaten meist bereits im Juni. 


Gibt es kostenlose Software für Studierende?

Ja. Studierende der PHTG haben Zugang zu verschiedenen kostenlosen oder vergünstigten Softwareangeboten, darunter: 

  • Microsoft Office 

  • Windows 

  • Lern- und Lehrsoftware 

Eine Übersicht der verfügbaren Programme finden Sie im Softwareportal der PHTG. 


Kontaktpersonen und Beratung


Wer hilft mir bei Fragen?

Je nach Anliegen sind unterschiedliche Stellen zuständig. 

Wenn Sie sich für ein Studium interessieren 

Hochschulsekretariat 

Für allgemeine Fragen zu Anmeldung, Zulassung, Immatrikulation, Studiengebühren oder Einschreibung. 

Leitungen Aufnahmeverfahren 

Für fachliche Fragen zum jeweiligen Studiengang. 

Wenn Sie bereits an der PHTG studieren 

Studiengangssekretariat 

Für administrative Fragen, zum Beispiel: 

  • Modulwahl 

  • Leistungsnachweise 

  • Stundenplan 

  • organisatorische Abläufe 

Studiengangsleitung 

Für inhaltliche Fragen zum Studium oder bei individuellen Studienanliegen. 


Welche Beratungsangebote gibt es für Studierende?

Studierende der PHTG können ein kostenloses und vertrauliches Beratungsangebot nutzen. Dieses wird gemeinsam mit der Pädagogischen Maturitätsschule Thurgau und der Kantonsschule Kreuzlingen angeboten. 

Die Beratung richtet sich an Studierende, die Unterstützung bei persönlichen, sozialen oder studienbezogenen Herausforderungen benötigen. 

Beratungsstelle Fallschirm 
Hauptstrasse 56 
8280 Kreuzlingen 

Telefon: 078 871 94 09 
E-Mail: fallschirm@campus-tg.ch 


Wo erhalte ich Unterstützung bei der Studienwahl?

Wenn Sie unsicher sind, ob ein Studium das Richtige für Sie ist oder welcher Studiengang zu Ihnen passt, können Sie sich an die Berufs- und Studienberatung Kreuzlingen wenden. 

Dort werden individuelle Beratungsgespräche angeboten. 

Berufs- und Studienberatung Kreuzlingen 
Schützenstrasse 1 
8280 Kreuzlingen 

Telefon: +41 (0)58 345 59 70 
E-Mail: biz-kreuzlingen@tg.ch 


Kann ich gleichzeitig an der PHTG und an einer anderen Hochschule studieren (Doppelimmatrikulation)?

Eine gleichzeitige Immatrikulation an der PHTG und an einer anderen Schweizer Hochschule ist grundsätzlich nicht vorgesehen. 

In begründeten Ausnahmefällen kann jedoch eine Doppelimmatrikulation bewilligt werden – insbesondere dann, wenn das andere Studium fachlich relevant für die Ausbildung an der PHTG ist. In diesem Fall muss vor Studienbeginn ein schriftliches Gesuch eingereicht werden. 

Das Gesuch sollte folgende Angaben enthalten: 

  • geplantes Abschlussdatum des anderen Studiums 

  • noch ausstehende Leistungen oder Prüfungen 

  • geplanter Zeitpunkt der Exmatrikulation oder Diplomausstellung 

  • eine Begründung der fachlichen Relevanz 

  • eine Darstellung der zeitlichen Vereinbarkeit beider Studiengänge 

Bitte beachten Sie, dass eine Doppelimmatrikulation finanzielle Auswirkungen im Rahmen der interkantonalen Fachhochschulvereinbarung (FHV) haben kann. Bei Unsicherheiten empfiehlt sich eine Rücksprache mit dem zuständigen Wohnsitzkanton.