Bei Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern handelt es sich um Personen, die sich auf dem zweiten Bildungsweg zur Lehrperson ausbilden lassen möchten. Die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren (EDK) hat im Anerkennungsreglement für Lehrberufe spezifische Voraussetzungen für Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger definiert. Demnach handelt es sich bei Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern um Personen, die mindestens 30 Jahre alt sind, eine mindestens dreijährige Ausbildung auf der Sekundarstufe II abgeschlossen und Berufserfahrung im Umfang von mindestens 300 Stellenprozenten verteilt auf maximal sieben Jahre haben. Während bislang eine Berufsmaturität ein zwingendes Kriterium für die Zulassung zum Studium war, können neu unter anderem auch Inhaberinnen und Inhaber eines eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses ein Studium an der PHTG aufnehmen.
Die Anpassung der Zulassungsbestimmungen hat zur Folge, dass das Aufnahmeverfahren für die PHTG aufwändiger wird als bisher. Das Verfahren soll sicherstellen, dass auch weiterhin nur Personen ein Studium an der PHTG aufnehmen können, die über eine Studierfähigkeit verfügen. Im gleichen Zug wird auch die Eignung für den Lehrberuf ein erstes Mal festgestellt.
Im Unterschied zu den regulären Studienangeboten absolvieren Quereinsteigende in den QUEST-Programmen einen Teil der Ausbildung in der eigenen Teilzeitunterrichtstätigkeit. Während das erste Studienjahr – mit Ausnahme der Praktika – noch komplett an der Hochschule stattfindet, kann bereits ab dem zweiten Studienjahr eine bezahlte Teilzeitstelle an einer Thurgauer Schule angenommen werden.
Die QUEST-Programme für Kindergarten-Unterstufe und Primarstufe sollen ab dem Studienjahr 2024/2025 eingeführt werden. Die Änderungen des Studiengangreglements und der Studienpläne treten bereits am 1. September 2023 in Kraft, da die Anmeldephase für die QUEST-Programme frühzeitig angesetzt wird.