Studium von A-Z
Hier finden Sie allgemeine Informationen rund ums Studium an der PHTG.
Allgemeinbildendes Studienjahr (AbS)
Das AbS ist ein berufsbegleitender Vorbereitungskurs für die Aufnahmeprüfung in die Studiengänge Kindergarten-Unterstufe und Primarstufe der Pädagogischen Hochschule Thurgau.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Arbeitstätigkeit neben dem Studium
Für die Studiengänge der PHTG muss in der Regel mit einer durchschnittlichen Arbeitsbelastung von 1500-1800 Stunden pro Jahr gerechnet werden. Das entspricht einer durchschnittlichen Arbeitszeit von 38-45 Stunden während 40 Wochen. Eine Erwerbstätigkeit neben einem Vollzeitstudium ist daher nur beschränkt möglich.
Auslandsemester (Mobilitätssemester)
Die PHTG unterstützt die Möglichkeit, ein Semester an einer anderen Hochschule im In- oder Ausland zu studieren. Es bestehen verschiedene Optionen für ein Mobilitätssemester.
Detaillierte Informationen sind hier.
Ausländische Studierende
Ausländische Studierende sind grundsätzlich zum Studium zugelassen, wenn sie die Zulassungsbedingungen erfüllen. Allerdings sind die Studienplätze für Studierende der Studiengänge Kindergarten-Unterstufe, Primarstufe und Sekundarstufe I mit Wohnsitz im Ausland bzw. mit einem ausländischen Zulassungsausweis beschränkt.
Detaillierte Informationen entnehmen Sie hier.
Für die Aufenthaltsbewilligung sind die Studentinnen und Studenten selbst zuständig. Interessierte aus Ländern der EU und der EFTA erhalten in der Regel eine Bewilligung, wenn sie nachweisen, dass sie immatrikulationsberechtigt und krankenversichert sind sowie über genügend finanzielle Mittel verfügen.
Merkblätter und Formulare sind erhältlich unter: www.migrationsamt.tg.ch
Gesuche für eine Aufenthaltsbewilligung sind zu richten an:
Migrationsamt
Multiplex 1 / Langfeldstrasse 53a
8510 Frauenfeld
Ausweis für Studierende (CampusCard)
Nach erfolgter Immatrikulation erhalten die Studentinnen und Studenten einen Ausweis sowie eine Studienbestätigung für das laufende Semester. Die Gültigkeit des Ausweises kann jeweils nach Semesterbeginn und nach Bezahlung der Semestergebühr bis zum Ende des laufenden Semesters verlängert werden.
Der Ausweis hat folgende Funktionen: Legitimationsausweis, Zugang zu bargeldlosem Kopieren, vergünstigte bargeldlose Nutzung der Getränke- und Verpflegungsautomaten sowie der Mensa, Benutzungsausweis für die Campus-Bibliothek, elektronischer Gebäudezutritt, Schliessfachöffnungen, Nutzung der Mensen und Bibliotheken in allen Hochschulen des Wissenschaftsverbunds Vierländerregion Bodensee.
Einzahlungen auf die CampusCard erfolgen bargeldlos mittels TWINT, Kreditkarte, Postfinance-Card oder Überweisung (via App oder Onlineportal, siehe Anleitung) bzw. an den Ladestationen im Gebäude P oder in der Mensa. Das Guthaben der CampusCard muss bis zum Austrittsdatum aufgebraucht sein. Es erfolgt keine Rückzahlung.
Um die Funktionen aufrechtzuerhalten, muss der Ausweis alle 30 Tage aktualisiert werden. Die Aktualisierung kann an den Update-Terminals vorgenommen werden. Die CampusCard wird nach der Diplomierung sowie nach Studienabbruch deaktiviert.
Beratungsangebot für Studierende
Die Pädagogische Hochschule Thurgau bietet zusammen mit der Pädagogischen Maturitätsschule Thurgau und der Kantonsschule Kreuzlingen ein schnelles, unkompliziertes und kostenfreies Beratungsangebot für Studierende an.
Im Rahmen des Angebotes kann PHTG-Studiereden bei vielschichtigen Problemen von einer neutralen Fachperson geholfen werden.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Beratungsstelle Fallschirm
Telefon 078 871 94 09
fallschirm@campus-tg.ch
Hauptstrasse 56 (2. Stock)
8280 Kreuzlingen
Beurlaubung
Eine Beurlaubung ist grundsätzlich für maximal zwei aufeinander folgende Semester möglich. Sollte darüber hinaus ein weiteres Pausieren des Studiums erforderlich sein, so erfolgt die Exmatrikulation. Eine Wiedereinschreibung kann zu den beim geplanten Wiedereintritt gültigen Bedingungen, jeweils auf Beginn eines Studienjahres erfolgen. Hierzu gelten die regulären Anmeldefristen und -gebühren. Falls zwingende Gründe für eine Verlängerung der Beurlaubung (über die max. Dauer von zwei Semestern hinaus) vorliegen, entscheidet die Studiengangsleitung.
Bibliothek
Die Campus-Bibliothek der PHTG bietet eine grosse Auswahl an Lehrmitteln, vielfältigen Ideen für den Unterricht und aktueller Fachliteratur für Studium und Forschung – und das rund um die Uhr.
Für individuelles und gemeinschaftliches Lernen stehen jeweils Einzel- und Gruppenarbeitsplätze zur Verfügung. Weitere Angebote sind unter anderem der Le[i]seraum, wo in stiller Atmosphäre konzentriert gearbeitet werden kann oder die Besprechungsbox, die sich für kurze Meetings mit bis zu vier Personen eignet.
Informationen und Bibliothekskatalog
Credits (ECTS)
Das European Credit Transfer System (ECTS) wurde europaweit an Hochschulen eingeführt und soll studentische Mobilität innerhalb Europas sowie Transparenz hinsichtlich der Studienleistungen gewährleisten. Studierende erhalten für erfolgreich absolvierte Studienleistungen eine dem Arbeitsaufwand entsprechende Anzahl ECTS-Punkte, so genannte Credits (C), gutgeschrieben.
1 Credit entspricht 25-30 Arbeitsstunden. Pro Studienjahr ist eine durchschnittliche Arbeitsleistung von 60 Credits (entspricht 1500-1800 Arbeitsstunden) vorgesehen.
Die Qualität der Studienleistung wird anhand der folgenden Skala bewertet:
A hervorragend
B sehr gut
C gut
D befriedigend
E ausreichend
FX nicht bestanden, Verbesserungen erforderlich
F nicht bestanden, erhebliche Verbesserungen erforderlich
Darlehen
An der PHTG immatrikulierte Studentinnen und Studenten haben in begründeten Fällen (Finanzierungsengpass/Härtefall) die Möglichkeit, die Umwandlung der Semestergebühren in ein zinsloses Darlehen zu beantragen. Der schriftliche Antrag ist via Studiengangsleitung an die Leitung Finanz- und Personalwesen zu richten. Der Entscheid wird durch die Hochschulleitung getroffen.
Dispensation von Lehrveranstaltungen
Wer bereits über entsprechende Kenntnisse oder Erfahrungen in Bezug auf eine bestimmte Lehrveranstaltung verfügt und dies belegen kann (Studienleistungen an anderen Hochschulen, Sprachzertifikate u.a.), hat die Möglichkeit, einen Antrag auf Dispensation an die zuständige Studiengangsleitung zu stellen.
E-Learning / ILIAS
Über die Lernplattform ILIAS können die Studentinnen und Studenten sowie Mitarbeitende der PHTG jederzeit und von überall her auf das E-Learning-Angebot der PHTG zugreifen.
ILIAS bietet verschiedene Funktionen, um das Lernen, die Kommunikation und die Kooperation zu vereinfachen. Es ermöglicht unter anderem, Lerninhalte online zu bearbeiten oder gemeinsam in einem Wiki zu erarbeiten, online zu kommunizieren, Dateien auszutauschen und herunterzuladen sowie den eigenen Lernfortschritt selbständig zu überprüfen.
Allen Studentinnen und Studenten der PHTG stehen auf der Lernplattform ILIAS einführende Tutorials zur Verfügung, um sich mit dem Aufbau der Plattform und den wichtigsten Funktionen vertraut zu machen. ILIAS wird durch das E-Learning-Team betreut.
Kontakt E-Learning
Raum: Z 002
+41 (0)71 678 57 70
elearning@phtg.ch
E-Mail-Adressen
Alle Studierenden und Mitarbeitenden erhalten von der PHTG eine E-Mail-Adresse nach folgendem Muster zugeteilt: vorname.nachname@phtg.ch. Der E-Mail-Account kann im Rahmen des Informatik-Benutzerreglements auch für die private elektronische Kommunikation verwendet werden.
EDK-Ausgleichsmassnahmen
Die PHTG hat mit der Schweizerischen Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) eine Vereinbarung über die Durchführung von Ausgleichsmassnahmen für ausländische Lehrkräfte abgeschlossen. Inhaberinnen und Inhaber von ausländischen Lehrdiplomen für die Kindergarten-Unterstufe und Primarstufe können bei der EDK einen Antrag stellen, um durch das Absolvieren von Ausgleichsmassnahmen an der PHTG eine schweizerische Anerkennung ihres Diploms zu erlangen.
Eignungsabklärung
Zur Abklärung der Berufseignung werden alle Studentinnen und Studenten während des Basisstudiums in folgenden überfachlichen Bereichen beurteilt:
Kommunikation
Reflexion
Lern- und Arbeitsverhalten
Belastbarkeit
Zusätzlich wird die Sprachkompetenz Deutsch überprüft.
Evento / Evento-Web
Evento ist das Hochschul-Administrationssystem der PHTG. Studierenden greifen über Evento-Web auf verschiedene Dienstleistungen und Funktionen zu:
Leistungsübersicht (tagesaktuell sowie zweimal jährlich als PDF [31. März / 15. September])
Tagesaktueller Stundenplan grafisch oder tabellarisch
Raumreservationen
diverse Fächerwahlen
Semestereinschreibung
Prüfungsanmeldung
Modulbeschreibungen
Das Login erfolgt via E-Mail-Adresse der PHTG und dem persönlichen Passwort.
Exmatrikulation / Abbruch
Die Exmatrikulation erfolgt mit dem erfolgreichen Abschluss des Studiums und der Diplomierung.
Wird das Studium vorzeitig beendet, muss die Mitteilung über den Abbruch des Studiums schriftlich ans Studiengangssekretariat erfolgen. Nach Eingang der Meldung erhält die Studentin oder der Student ein entsprechendes Formular, welches ausgefüllt zusammen mit der CampusCard im Hochschulsekretariat abzugeben ist. Mit der verantwortlichen Studiengangsleitung findet ein Austrittsgespräch statt. Nach Vollzug der Exmatrikulation wird die Exmatrikulationsbestätigung sowie eine Übersicht der absolvierten Studienleistungen zugestellt.
Facherweiterung
Im Rahmen einer Facherweiterung können bereits diplomierte Lehrpersonen der Primarstufe sowie der Stufen Sek I und Sek II die Lehrbefähigung für ein Fach erwerben, welches sie in der Grundausbildung abgewählt hatten.
Fremdsprachenaufenthalt
Im Studiengang Primarstufe ist in der gewählten Fremdsprache ein Fremdsprachenaufenthalt, in den Studiengängen Sek I und Sek II sind je nach Wahl der Fächer Fremdsprachenaufenthalte zu leisten. Es kann von Vorteil sein, einen solchen Aufenthalt bereits vor Beginn des Studiums zu absolvieren. Entsprechende Erfahrungen werden angerechnet.
Die grundlegenden Bestimmungen zum Fremdsprachenaufenthalt sind in den jeweiligen Richtlinien zu den Fremdsprachen festgehalten (s. Dokumente unter den entsprechenden Studiengängen).
Gebühren
Das Gebührenreglement regelt die Höhe der verschiedenen Studiengebühren (z.B. Aufnahme-, Semester-, Diplomprüfungsgebühren). Ebenfalls sind die Fristen für die rechtzeitige Abmeldung vom Studium geregelt.
Hausordnung
Die Hausordnung ist für alle Benutzerinnen und Benutzer des Campus Bildung Kreuzlingen verbindlich. Sie schafft gute Rahmenbedingungen für das Arbeiten an der PHTG.
Hochschulsekretariat (HSS)
Das Hochschulsekretariat befindet sich im Gebäude P (P 002) und ist wie folgt geöffnet:
Montag–Donnerstag: 07.30–12.00 Uhr und 13.15–17.00 Uhr
Freitag: 07.30–12.00 Uhr und 13.15–15.00 Uhr
Immatrikulation
Die Immatrikulation erfolgt i.d.R. bei Studienbeginn im Hochschulsekretariat. Die Immatrikulation erfolgt für ein Semester und wird jeweils durch die Bezahlung der Semestergebühr verlängert.
Informatik
Bei Problemen und Fragen rund um die EDV der PHTG steht der Informatiksupport während der Bürozeiten gerne zur Verfügung:
Tel.: +41 (0)71 678 56 50
support@phtg.ch
Kinderbetreuung
Die Kinderbetreuung muss selbst organisiert werden. Die Kinderkrippen haben in der Regel eine Warteliste. Es ist eine frühzeitige Anmeldung erforderlich.
Die Pädagogische Hochschule Thurgau ist Mitglied im Verein Familienplattform Ostschweiz (FPO). Dieser berät Arbeitgeber und Arbeitnehmende zum Thema «Vereinbarkeit von Familie und Beruf». Das Angebot der FPO steht sowohl Mitarbeitenden als auch Studierenden zur Verfügung. Die Kontaktaufnahme erfolgt direkt über die Website der Plattform.
Kosten
Die Schulgelder werden gemäss interkantonaler Fachhochschulvereinbarung (FHV) von den Herkunftskantonen übernommen. Personen mit stipendienrechtlichem Wohnsitz im Kanton Thurgau oder Ausländerinnen und Ausländer mit Quotenplatz zahlen kein Schulgeld. Bei verspäteten Anmeldungen werden Zuschläge erhoben.
Eine detaillierte Kostenaufstellung pro Studiengang kann der jeweiligen Webseite entnommen werden.
Mensa
Die Mensa bietet neben täglich wechselnden Menüs auch Sandwiches, Snacks oder Salate vom Buffet, Desserts und Getränke an. Bei Bezahlung mit der CampusCard werden für Studierende sowie für Schülerinnen und Schüler 10 % Preisnachlass gewährt.
Öffnungszeiten:
Montag - Donnerstag: 07.00-17.30 Uhr
Freitag: 07.00-15.00 Uhr
Warme Küche: 11.15-13.30 Uhr
Militärdienst
Studierenden, die noch die Rekrutenschule (RS) zu absolvieren haben, stehen folgende Möglichkeiten offen:
Verschiebung bis nach Abschluss des Studiums
Absolvierung während eines Zwischenjahres
Aufteilung in zwei Teile (Die genauen Bedingungen werden im Einzelfall abgeklärt.)
Für die Verschiebung militärischer Ausbildung ist bei der Schweizer Armee ein Dienstverschiebungsgesuch zu stellen.
Das Absolvieren von Wiederholungskursen während des Semesters ist möglich; Praktika sowie Prüfungstermine dürfen davon nicht tangiert werden. In jedem Fall muss eine Kontaktaufnahme mit der Studiengangsleitung erfolgen.
Module
Das Studium ist in unterschiedlich grosse thematische Lerneinheiten, sogenannte Module, gegliedert. Jedes Modul beinhaltet einen Leistungsnachweis. Nach erfolgreichem Abschluss werden die für das Modul festgelegten Credits als Studienleistung angerechnet.
Eine Übersicht über alle Module und ihre Eingliederung im Verlauf des Studiums ist in den Studienplänen und den Modulübersichten zu finden. Detaillierte Beschreibungen der Module sind über Evento-Web einzusehen.
Musikräume
Zum Üben stehen während unterrichtsfreien Zeiten die Musikräume M 105 und M 106 sowie die Räume M 206, M 207, M 208 und M 209 zur Verfügung. Zusätzlich steht auch der Raum M 201 als Übungsraum zur Verfügung (4 E-Pianos mit Kopfhörer). Alle Räume sind ausschliesslich zum Üben zu nutzen und dienen nicht als Aufenthaltsräume (Essen und Trinken ist nicht erlaubt). Nach der Nutzung sind die Räumlichkeiten aufgeräumt zu hinterlassen. Alle elektronischen Geräte sind immer am Hauptschalter auszuschalten. Vor dem Verlassen des Raumes sind die Fenster immer zu schliessen.
Parkplätze
Die Pädagogische Hochschule ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar. Zudem steht für die PHTG eine Anzahl gebührenpflichtiger Parkplätze zur Verfügung. Die Berechtigung zum Parken erhalten ausschliesslich Personen, die von der PHTG angestellt oder beauftragt sind oder Studiengänge belegen. Die Anzahl der für Studierende zu erteilenden Parkberechtigungen ist limitiert.
Weitere Informationen (Parkplatzreglement, Merkblatt und Antragsformular) finden Sie auf ILIAS.
Passwort
Das persönliche Passwort schützt Daten und E-Mails vor fremdem Zugriff. Es darf nie weitergegeben werden!
Das Passwort muss beim erstmaligen Anmelden eingegeben werden und ist während der gesamten Regelstudiendauer gültig. Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und sich aus Buchstaben und Zahlen (oder Sonderzeichen) zusammensetzen.
Das Passwort kann jederzeit geändert werden:
an einem PC der PHTG oder der PMS über die Tastenkombination «Ctrl + Alt + Delete» > «Kennwort ändern»
an einem externen PC via Web-Mail > «Optionen» (in der rechten oberen Ecke), «Allgemein» > «Mein Konto» > «Kennwort ändern»
Präsenzregelung
Die Präsenzpflicht ist je nach Modul unterschiedlich geregelt und liegt grundsätzlich in der Verantwortung der jeweiligen Dozierenden. In den Modulbeschreibungen sind die Präsenzregelungen der einzelnen Module festgehalten.
Es bestehen folgende Typen von Modulen:
Module mit Präsenzpflicht von 100%
Module mit Präsenzpflicht von 80%
Module ohne Präsenzpflicht
Im Detail sind die Bestimmungen zur Präsenzpflicht in den Richtlinien zu den Modulbewertungen und zur Präsenzpflicht festgehalten.
Pädagogische Maturitätsschule (PMS)
Die PHTG steht in enger Kooperation mit der Pädagogischen Maturitätsschule Kreuzlingen (PMS). Mit dem so genannten Thurgauer Modell realisieren beide Institutionen einen schweizweit einmaligen Ausbildungsweg.
Raucherzonen
Die überdachten Rauchzonen befinden sich bei den Fahrradunterständen der Gebäude P und M. Beim Gebäude X befindet sich die Raucherzone auf der Terrasse beim Standaschenbecher. Das übrige Areal ist rauchfrei.
Raumübersicht
Für alle Gebäude der PHTG stehen detaillierte Gebäudepläne zur Verfügung, auf denen der Standort des jeweiligen Gebäudes sowie deren Räume ersichtlich sind.
Schliessfächer
Die Studierenden können Schliessfächer sowie spezielle Gitarrenschliessfächer mieten. Die Schliessfachmiete (kein Depot) beträgt CHF 10.- und die Gitarrenfachmiete (kein Depot) CHF 20.- pro Studienjahr. Die Beantragung erfolgt im Hochschulsekretariat.
Selbststudium
Um die Eigenverantwortung und die aktive Mitwirkung der Studentinnen und Studenten zu ermöglichen und zu fördern, sind vielfältige Lehr- und Lernformen mit deklarierten Freiräumen für das Selbststudium vorgesehen. Im Ausbildungskonzept werden drei Varianten zum Anteil Selbststudium (ASSt) eines Moduls unterschieden:
ASSt klein: ca. ¼ Std. pro Lektion
ASSt mittel: ca. ¾ Std. pro Lektion
ASSt gross» ca. 1½ Std. pro Lektion
Als Standard gilt:
1 C mit 2 Lektionen/Woche: ASSt klein
1.5 C mit 2 Lektionen/Woche: ASSt mittel
2 C mit 2 Lektionen/Woche: ASSt gross
(1 C = 1 ECTS-Punkt à 25-30 Arbeitsstunden)
In den Modulübersichten ist der jeweilige Anteil Selbststudium für jedes Modul vermerkt.
Semesterdaten
Herbstsemester
1. September bis 31. Januar
Lehrveranstaltungen: Wochen 43 bis 4
Leistungsbilanzen: Woche 5/6
Frühlingssemester
1. Februar bis 31. August
Lehrveranstaltungen: Wochen 8 bis 25
Leistungsbilanzen: Wochen 26/27
Bei Studiengängen, die in Kooperation mit der Universität Konstanz durchgeführt werden, können die Semesterdaten abweichen.
Sicherheit
In Notsituationen, in denen die Campus-Gebäude evakuiert werden, müssen sich alle Anwesenden beim grün beschilderten Sammelplatz auf dem Sportplatz (Ostseite der Gebäude P und M) einfinden.
Beim Ertönen der Feueralarmsirene sind die Gebäude Richtung Sammelplatz zu verlassen.
Fluchtwege: über die Treppenhäuser direkt ins Freie. Lift nicht benutzen!
Fluchtwege und Feuerlöschposten sind signalisiert, in Plänen gekennzeichnet und an der Infowand im Gebäude P und M angeschlagen.
Sportangebote
Mitarbeitende und Studierende können kostenlos von verschiedenen Sportangeboten auf dem Campus Bildung Kreuzlingen und an der Universität Konstanz profitieren.
Eine Übersicht der Angebote finden Sie auf unserer Website.
Sprachkompetenz
Die Sprachkompetenz Deutsch wird im Rahmen der Berufseignungsabklärung während des ersten Studienjahrs überprüft.
Abhängig vom Studiengang variieren die Anforderungen an die Sprachkompetenz in der gewählten Fremdsprache.
Die Details sind den entsprechenden Richtlinien zu entnehmen, diese finden Sie unter dem entsprechenden Studiengang bei den Dokumenten.
Stipendien
Grundsätzlich ist für den Stipendienantrag derjenige Kanton zuständig, in welchem die Eltern den zivilrechtlichen Wohnsitz haben. Personen mit schweizerischem Bürgerrecht, deren Eltern im Ausland wohnen oder die elternlos im Ausland wohnen (Auslandschweizer), haben für Ausbildungen in der Schweiz den stipendienrechtlichen Wohnsitz in dem Kanton, in dem sich ihr Heimatort befindet. Bei mehreren Heimatorten gilt das zuletzt erworbene Bürgerrecht.
Nicht stipendienberechtigt sind Personen, die sich ausschliesslich zu Studienzwecken in der Schweiz aufhalten.
Auskunft erteilt die Stipendienstelle des Kantons Thurgau: www.stipendien.tg.ch
Departement für Erziehung und Kultur
Amt für Mittel- und Hochschulen
Ausbildungsbeiträge
Grabenstrasse 11
CH-8510 Frauenfeld
Tel. +41 (0)58 345 58 30
Anmeldeformulare können direkt übers Internet www.stipendien.tg.ch ausgedruckt werden.
Für deutsche Studierende gilt das BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) auch für die PHTG.
Studienberatung
Berufs- und Studienberatung Kreuzlingen
Schützenstrasse 1
8280 Kreuzlingen
Tel.: +41 (0)58 345 59 70
biz-kreuzlingen(at)tg.ch
www.abb.tg.ch
Studierendenrat (StuRa)
Die Studierendenversammlung wählt jährlich einen Studierendenrat, wobei jeder Studiengang mit mindestens einem Mitglied vertreten sein sollte. Zu den Hauptaufgaben des Studierendenrats gehören der Einsitz im Konvent (Vertretung der Interessen der Studentinnen und Studenten im Bereich Lehre), die Organisation von Veranstaltungen sowie die Zusammenarbeit mit der Hochschulleitung.
Thurgauer Modell
Im sogenannten Thurgauer Modell der Ausbildung von Lehrkräften für die Kindergarten-Unterstufe, die Primarstufe und die Sekundarstufe I folgt auf drei Jahre Oberstufe (7. bis 9. Schuljahr) die vierjährige Pädagogische Maturitätsschule (PMS) mit einem musischen und einem pädagogischen Wahlbereich sowie einer integrierten beruflichen Grundausbildung. Sie schliesst mit einem schweizerisch anerkannten Maturitätsausweis gemäss Maturitätsanerkennungsreglement (MAR) ab, der zum Studium an allen Universitäten und Hochschulen berechtigt.
Auf Grund der Vorleistungen während der Maturitätsausbildung und der erfolgreich absolvierten Eignungsabklärung können die Absolventinnen und Absolventen, die sich für die Fortsetzung ihrer Ausbildung zur Lehrperson entschliessen, direkt in das Diplomstudium (2. Studienjahr) an der Pädagogischen Hochschule Thurgau eintreten.
Turnitin
Turnitin ist ein internetbasierter Dienst zur Erkennung von Plagiaten.
Die PHTG setzt die Plagiatserkennungssoftware seit Beginn des Studienjahres 2018/19 ein, um sämtliche Bachelor- und Masterarbeiten daraufhin zu überprüfen, ob Textpassagen, welche aus fremden Quellen übernommen wurden, entsprechend kenntlich gemacht wurden.
Verein für Studierende der PHTG (VSPHTG)
Der Verein hat das Ziel, die Kontakte zwischen den Studierenden und die kulturelle Vielfalt des studentischen Lebens zu fördern. Zudem vertritt der VSPHTG die Studierenden gegenüber allen Gremien, Kommissionen und in der Öffentlichkeit. Die Studierenden erwerben ihre Mitgliedschaft mit der Immatrikulation an der PHTG. Die Mitgliedschaft endet mit der Exmatrikulation.
Einmal jährlich findet eine Studierendenversammlung (SV) statt, wobei der Studierendenrat weitere einberufen kann. Alle Mitglieder des Vereins der Studierenden der PHTG (VSPHTG) sind zur Teilnahme an der SV berechtigt und verfügen über eine Stimme. Die SV beschliesst über alle Angelegenheiten des VSPHTG. Insbesondere sind das die Wahl der Präsidentin oder des Präsidenten sowie des restlichen Studierendenrats.
Versicherung
In der Schweiz wohnhafte Studierende unterstehen der obligatorischen Kranken- und Unfallversicherung gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG) und sind in der Schweiz bei Krankheit und Unfall genügend versichert. Zu überprüfen ist der Versicherungsschutz bei allfälligen Studienreisen ins Ausland und während Fremdsprachenaufenthalten. Studierende mit Wohnsitz im Ausland haben vor Studienbeginn ihren Versicherungsschutz bei Krankheit und Unfall abzuklären.
Der Abschluss einer persönlichen Haftpflichtversicherung wird allen Studierenden empfohlen. Die PHTG übernimmt keine Versicherungen; die Versicherung ist Sache der Studentinnen und Studenten.
Studentinnen und Studenten mit zivilrechtlichem Wohnsitz in der Schweiz müssen nach Vollendung des 20. Lebensjahres Beiträge an die AHV, IV und EO bezahlen. Der jährliche Mindestbeitrag beträgt CHF 503.– (Stand 2022). Von der Beitragspflicht ausgenommen ist, wer im entsprechenden Jahr über ein Erwerbseinkommen verfügt und dadurch bereits den Mindestbeitrag einbezahlt hat, oder wer einen Ehepartner mit Erwerbseinkommen hat, welcher den doppelten Mindestbeitrag einbezahlt hat. Ein Merkblatt ist im Hochschulsekretariat erhältlich.
Für die Abrechnung ist die Ausgleichskasse des Kantons Thurgau zuständig, welche die Beiträge erhebt. Die Abrechnung erfolgt demzufolge nicht über die PHTG.
Sozialversicherungszentrum Thurgau
St. Gallerstrasse 11
8500 Frauenfeld
Tel.: +41 (0)58 225 75 75
www.svztg.ch
Webmail-Zugang
Allen Mitarbeitenden und Studierenden steht der Zugang zur PHTG-E-Mail per Internet zur Verfügung: webmail.phtg.ch. Das Login erfolgt mit dem PHTG-Benutzernamen (vorname.nachname) und persönlichen Passwort.
WLAN
Auf dem ganzen Campus steht WLAN zur Verfügung. Installationsanleitungen für diverse Betriebssysteme sind auf QM-Pilot zu finden (Dokumente ansehen / Informationen / Informatik).