News-Detail

06.01.15 Masterstudiengang Frühe Kindheit in festes Studienangebot aufgenommen

Der Masterstudiengang Frühe Kindheit gehört ab sofort zum regulären Studienangebot der PHTG. Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat Ende Dezember 2014 dem Antrag der PHTG zur Verstetigung des Studiengangs zugestimmt.

Seit 2011 bietet die Pädagogische Hochschule Thurgau zusammen mit der Universität Konstanz den binationalen MAFK (Masterstudiengang Frühe Kindheit) an. Dieser Studiengang ist interdisziplinär konzipiert, orientiert sich am aktuellen internationalen Forschungsstand und berücksichtigt explizit Folgerungen für die praktische Tätigkeit im Kontext der frühen Kindheit. Ziel des MAFK ist es, Fachpersonen auszubilden, die wissenschaftlich denken und arbeiten sowie Erkenntnisse für die Praxis aufbereiten können. Dadurch werden Fachleute für Beratung, Programmentwicklung, Aus- und Weiterbildung, Forschung oder für Leitungsfunktionen im Bereich der frühen Kindheit ausgebildet.

Innovatives Projekt gewürdigt

Mit dem Entscheid, den MAFK in das reguläre Studienangebot an der PHTG aufzunehmen hat der Regierungsrat die erfolgreiche Aufbauarbeit des gemeinsam mit der Universität Konstanz angebotenen, innovativen Projekts gewürdigt. Es ist den Beteiligten am Studiengang MAFK gelungen, ein überzeugendes Studienangebot zu gestalten, das auf rege Nachfrage stösst und die Abgängerinnen und Abgänger auf das vorgesehene Berufsfeld vorbereitet. Zudem wurden substanzielle Forschungsergebnisse generiert und in vorbildlicher Weise wissenschaftliche Erkenntnisse und Praxiswissen sowie Projektentwicklung im Feld von Bildung und Betreuung vernetzt und zusammengeführt.

Abonnieren Sie den Newsletter für Studieninteressierte

Anrede *
     

* Pflichtfeld

Kontakt

Pädagogische Hochschule Thurgau
Unterer Schulweg 3
Postfach
CH-8280 Kreuzlingen 1
Telefon +41 (0)71 678 56 56
E-Mail office(at)phtg.ch
 

Abonnieren Sie den Newsletter für Studieninteressierte

Anrede *
     

* Pflichtfeld

Öffnungszeiten Hochschulsekretariat
Montag bis Donnerstag: 7.30–12.00 Uhr und 13.15–17.00 Uhr
Freitag: 7.30–12.00 Uhr und 13.15–15.00 Uhr

Ausserordentliche Öffnungszeiten