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08.01.13 Keine gesetzliche Grundlage – also…

Wenn es um die Veröffentlichung von Schüler- und Lehrerdaten auf Schulwebsites geht, so fehlen explizite, gesetzliche Grundlagen.

Das bedeutet aber noch nicht, dass dadurch ein rechtsfreier Raum entsteht. Grundsätzlich hat jeder Mensch das Recht auf seine Daten. Wenn also eine gesetzliche Grundlage fehlt, bedeutet das, dass vor einer Veröffentlichung von Personendaten diese ihre Einwilligung geben müssen. Bei Schulkindern der Primar- und Sekundarschule sind das dann die gesetzlichen Vertreterinnen und Vertreter.

Genauere Angaben - auch für die Veröffentlichen von Mitarbeiterinnen, Lehrern und Schulbehördemitgliedern, finden sich in diesem Dokument:

Veroeffentlichung_von_Informationen_durch_Schulen

Die Fachstelle "ICT und Bildung" des Kantons Zürich hat eine eigene Dokumentation mit einem Fallbeispiel online.

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