Chronik-Detail

05.12.19 Gebührenreglement der PHTG genehmigt

Der Regierungsrat hat die vom Hochschulrat beschlossene Totalrevision des Gebührenreglements der Pädagogischen Hochschule Thurgau (PHTG) genehmigt. Unter anderem wurden die Schulgeldregelung für ausserkantonale Studierende vereinfacht und die Gebühren für das Aufnahmeverfahren präzisiert. Zudem wird neu auf die Möglichkeit verzichtet, die Gebühren durch den Hochschulrat an die Teuerung anzupassen.

Der Hochschulrat der PHTG hat am 21. November 2019 eine Totalrevision des Gebührenreglements der PHTG beschlossen. Er passte das bestehende Reglement vom 18. August 2003 an die heutigen Begrifflichkeiten und die geltende Praxis an. Dabei wurden einige neue Rechtsgrundlagen geschaffen. Ein Teil der bestehenden Regelungen konnte stringenter formuliert oder weggelassen werden. Der Änderungsbedarf betraf sämtliche Bestimmungen. Deshalb wurde eine Totalrevision vorgenommen. In seiner Sitzung vom 5. Dezember hat der Regierungsrat das Reglement genehmigt. Es tritt per 1. Januar 2020 in Kraft.

Vereinfacht und ergänzt
Die Schulgeldregelungen für ausserkantonale Studierende konnten vereinfacht werden, da auf die entsprechenden Sachverhalte die Interkantonale Fachhochschulvereinbarung (FHV) anwendbar ist. In Bezug auf die anerkannten Studiengänge konnten die entsprechenden Bestimmungen aufgehoben werden. Für das Allgemeinbildende Studienjahr wurde die Regelung angepasst.
Für einige der Gebühren, die heute von der PHTG erhoben werden, fehlte im Gebührenreglement aus dem Jahre 2003 eine Grundlage. Neu wurden insbesondere die Gebühren für das Aufnahmeverfahren Thurgau definiert. Gebühren für Angebote an Hörer und Hörerinnen sowie Gebühren für Freifächer werden neu nicht mehr nur im Anhang geregelt, sondern auch im Reglement. Zudem sollen im Verwaltungsverfahren (z.B. in Disziplinarverfahren) Verfahrensgebühren erhoben werden können.

Gebührenreglement