Chronik-Detail

27.03.2020 Schweizerischer Akkreditierungsrat fällt Zulassungsentscheid für die PHTG

An seiner Sitzung vom 27. März 2020 hat der Schweizerische Akkreditierungsrat auf Gesuch der PHTG das Eintreten unserer Hochschule in die institutionelle Akkreditierung beschlossen. Dieser Eintretensentscheid ist auf den ersten Blick eine formale Hürde. Die PHTG musste dafür schon im Vorfeld eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen.

Im nächsten Schritt gilt es nun, gemeinsam mit der zuständigen Schweizerischen Agentur für Akkreditierung und Qualitätssicherung (AAQ) das Verfahren für die PHTG konkret zu planen und einen Zeitplan festzulegen. Die AAQ hat dazu bereits mit Bruno Dörig, dem Projektleiter der PHTG für die institutionelle Akkreditierung, Kontakt aufgenommen.

Zur Erinnerung: Die PHTG muss sich nach Massgabe des Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetzes (HFKG) einem Akkreditierungsverfahren unterziehen. Die institutionelle Akkreditierung ist Voraussetzung für das Bezeichnungsrecht der PHTG als Pädagogische Hochschule und für die Gewährung von Bundesbeiträgen. Ziel des Akkreditierungsverfahrens ist es zu prüfen, ob die PHTG «periodisch die Qualität ihrer Lehre und Forschung sowie ihrer Dienstleistungen» überprüft und für ihre «langfristige Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung» sorgt.